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ruhende BR Mitgleidschaft

M
MHRNE
Jan 2018 bearbeitet

Hallo,

bei uns im BR haben wir eine Dame die im Erziehungsurlaub sich befindet, und daher an keiner BR Sitzung, Betriebsversammlung teilnimmt. Ebenso ist sie für die Belegschaft nicht erreichbar. Ist es rechtens das sie trotzdem weiter als Mitglied im BR geführt wird. Wir vermuten eher das unsere Frauquote künstlich hochgehalten werden sooll, oder aber das nachrücken von Ersatzmitglieder verhindert werden soll.

Gruß und Danke M.H.R.

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Community-Antworten (2)

R
ridgeback

24.08.2009 um 16:38 Uhr

MHRNE, ist Rechtens, in der Zeit ihrer Verhinderung ist ein Ersatzmitglied zu laden. Wo ist das Problem?

D
DerAlteHeini

25.08.2009 um 02:57 Uhr

MHRNE Was ihr vermutet ist völlig unerheblich. Ist die Kollegin im Erziehungsurlaub, so gilt sie als zeitweilig verhindert und das zuständige Ersatzmitglied ist für die Zeit ihrer Verhinderung einzuladen.

Übrigens, meldet sich die Kollegin aus dem Erziehungsurlaub beim BR und teilt mit, dass sie künftig zu den Sitzungen eingeladen werden möchte, so hat der BR diesen Wunsch unbedingt zu beachten.

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