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Krank im Urlaub

S
sieglinde
Jan 2018 bearbeitet

Hallo ihr erfahrenen BR, hoffentlich kann mir jemand von Euch helfen. Eine Kollegin von mir ist im Urlaub krank geworden. Leider hat sie nicht direkt angerufen, sondern die AU in einen Umschlag gesteckt und in die Firma geschickt. Jetzt wird ihr die LFZ verweigert. Was kann sie tun? Danke Euch sehr Gruß Sascha

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Community-Antworten (11)

D
DerAlteHeini

21.08.2009 um 20:32 Uhr

sieglinde Warum wird die Lfz verweigert ? Weil die Kollegin nicht angerufen hat? Wenn es denn so ist, dürfte das eine dumme Ausrede sein, mit der man die Schikane gegenüber der Kranken, rechtfertigen möchte.

Die Kollegin sollte den AG schriftlich auffordern seiner Verpflichtung zur Lfz innerhalb von drei Tagen nachzukommen. Geschieht nichts oder der AG lehnt die Lfz, aus welchen Gründen auch immer, ab, so sollte sofort entsprechende Klage eingereicht werden.

K
Kurzarbeiter

22.08.2009 um 00:59 Uhr

@sieglinde

ab wann war sie AU und wann versandte sie die AU-Meldung? Wann wurde also dem AG dei AU mitgeteilt? Fristgerecht?

Aus der Meldung geht ja nicht hervor das was wann wie? Es könnte ja ein Brief aus einem Urlaubsland gewesen sein der Wochen unterwegs war.

An sonsten hat die AU auch den Urlaub beendet, diese Tage sind also nicht vom Urlaub abzuziehen.

S
sieglinde

22.08.2009 um 14:42 Uhr

Vielen Dank für die Antworten

an Kurzarbeiter: Der AG erfuhr erst am 4. Tag von der AU. Urlaub war in Deutschland. Gruß Sieglinde

K
Kurzarbeiter

22.08.2009 um 16:23 Uhr

@sieglinde

Hier hat möglicher weise der AG gegen seine Pflichten der unverzüglichen Mitteilung der Au an den AG verstoßen.

K
Kriegsrat

22.08.2009 um 16:51 Uhr

nicht nur "möglicherweise" liegt hier ein verstoß gegen die mitteilungspflichten vor, sondern sogar sicher..... und desweiteren erfolgte zwar der nachweis vermutlich innerhalb der gesetzlichen frist (§ 5 EntgFG) aber auch hier könnte im arbeitsvertrag bzw. einem tarifvertrag eine kürzere vereinbart sein, die zu berücksichtigen wäre

der AG hat zwar ein vorübergehendes leistungsverweigerungsrecht (§ 7 EntgFG Leistungsverweigerungsrecht des Arbeitgebers (1) Der Arbeitgeber ist berechtigt, die Fortzahlung des Arbeitsentgelts zu verweigern, solange der Arbeitnehmer die von ihm nach § 5 Abs. 1 vorzulegende ärztliche Bescheinigung nicht vorlegt oder den ihm nach § 5 Abs. 2 obliegenden Verpflichtungen nicht nachkommt;)

aber trotzdem nur vorübergehend............ er könnte den vorfall wohl abmahnen, aber letztendlich muß er bezahlen

auch das bundesurlaubsgesetz ist eindeutig:

§ 9 BUrlG Erkrankung während des Urlaubs Erkrankt ein Arbeitnehmer während des Urlaubs, so werden die durch ärztliches Zeugnis nachgewiesenen Tage der Arbeitsunfähigkeit auf den Jahresurlaub nicht angerechnet.

K
Kurzarbeiter

22.08.2009 um 17:49 Uhr

@kriegsrat

hallo, ich habe bewusst möglicherweise geschrieben, denn es kann ja sien, dass die AN die AU rechtzeitig abgesandt hat aber sie im Postwege hängen geblieben ist. Das geht leider aus der Antwort von "sieglinde" nicht hervor. Da heisst es ja nur der AG erfuhr erst ...

K
Kriegsrat

22.08.2009 um 18:02 Uhr

@kurzarbeiter

unverzügliche mitteilung heißt z.b. telefonanruf, email, fax , sms etc. was im vorliegenden fall wohl unterblieben ist das rechtzeitige absenden der AU genügt keinesfalls dem anspruch der "unverzüglichkeit"

diese vorschrift besteht auch im urlaub, obwohl sie dort weniger sinn macht......

K
Kurzarbeiter

22.08.2009 um 18:15 Uhr

@kriegsrat

...telefonanruf, email, fax , sms etc

gerade dieses kann im Urlaub alles nicht möglich sein. Liet krank im Bett und har weder Telefon noch.. daher kann das sofortige absenden mit der Post duchaus der Forderung "rechtzeitig" genüge tun.

Unverzüglich bedeutet ja ohne schuldhafte Verzögerung. Dass kann im Urlaubsfall der sofortige versandt des AU-Meldung per Postsein.

K
Kriegsrat

22.08.2009 um 18:29 Uhr

@ kurzarbeiter

wer krank im bett liegt, kann auch nicht zum briefkasten gehen und wer zum briefkasten gehen kann, findet auch ein telefon, oder lässt einen bekannten/verwandten anrufen oder oder oder........

aber wenn du meinst......;-))

K
Kölner

22.08.2009 um 22:04 Uhr

@kurzarbeiter Wenn ich mir das EFZG nebst Kommentierungen so ansehe, beschleicht mich auch der Verdacht, dass gegen die Anzeigepflicht verstoßen wurde... ...und dann macht natürlich alles das Sinn was 'kriegsrat' HIER (!) schrieb.

D
DerAlteHeini

24.08.2009 um 02:51 Uhr

Was soll den das ganze Palaver hier. Selbst wenn die Kollegin nicht sofort angerufen hat und dem Arbeitgeber die Erkrankung erst am 4 Tag mit dem Erhalt der AU bekannt wurde, spätestens dann hat er die Lohnfortzahlung zu leisten.

Wenn der AG etwas böses machen möchte, kann er die Betroffene abmahnen, mehr aber auch nicht.

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