Erstellt am 21.08.2009 um 13:42 Uhr von raptor
Ein BR-Mitglied kann nur außerordentlich gekündigt werden.
Hat der BR denn schon die Anhörung zu der Kündigung bekommen? Weswegen soll denn gekündigt werden?
Bis zur Wirksamkeit, bleibt das BR Mitglied des Gremiums.
Erstellt am 21.08.2009 um 13:46 Uhr von Kölner
@raptor
Der Vollständigkeit halber...
...wenn der BR der ao Kündigung zustimmt, sieht das etwas anders aus.
Erstellt am 21.08.2009 um 14:04 Uhr von kriegsrat
zur ergänzung:
nichtäußerung des BR wird nicht als zustimmung gewertet.........
Erstellt am 21.08.2009 um 15:01 Uhr von raptor
@kölner und kriegsrat
Ich bin davon ausgegangen das der BR nicht der Kündigung zugestimmt hat.
Erstellt am 21.08.2009 um 15:56 Uhr von kriegsrat
.....dann sollte der Br davon ausgehen, daß der AG ein zustimmungsersetzungsverfahren
anstrengt, und sich auf kosten des AG einen anwalt gönnen...............
Erstellt am 21.08.2009 um 17:10 Uhr von DonJohnson
kriegsrat
Und was ist wenn wir davon ausgehen, dass der AG dennoch kündigt? mit Anhörung bei Zustimmungsverweigerung oder ohne eine Anhörung zur Kündigung?
Wenn wir alle Aspekte betrachten, sollte auch das beachtet werden ;-)
Erstellt am 24.08.2009 um 01:03 Uhr von DerAlteHeini
orcie
Ein BR Mitglied bleibt solange ein BR Mitglied, bis er sein Amt niederlegt, ein Arbeitsgericht ihn des Amtes enthebt, die Amtszeit abläuft oder nicht mehr dem Betrieb angehört. Somit kann man davon ausgehen, dass das BR Mitglied bis zur rechtswirksamen Entscheidung des ArbG im Amt ist. Bestätigt das ArbG die Kündigung und wird das Urteil rechtskräftig, so ist natürlich auch die BR Tätigkeit zu ende. Ansonsten bleibt es bei der Mitgliedschaft im Gremium.