BR: fristlos kündigen
Hlallo,
kann der AG ein BR. fristlos kündigen? was ist zu beachten ? eigentlich bleibt das BR. mitglied bis zum kammerthermin im amt oder?
danke für eure antworten, orci
Community-Antworten (7)
21.08.2009 um 15:42 Uhr
Ein BR-Mitglied kann nur außerordentlich gekündigt werden.
Hat der BR denn schon die Anhörung zu der Kündigung bekommen? Weswegen soll denn gekündigt werden?
Bis zur Wirksamkeit, bleibt das BR Mitglied des Gremiums.
21.08.2009 um 15:46 Uhr
@raptor Der Vollständigkeit halber... ...wenn der BR der ao Kündigung zustimmt, sieht das etwas anders aus.
21.08.2009 um 16:04 Uhr
zur ergänzung:
nichtäußerung des BR wird nicht als zustimmung gewertet.........
21.08.2009 um 17:01 Uhr
@kölner und kriegsrat
Ich bin davon ausgegangen das der BR nicht der Kündigung zugestimmt hat.
21.08.2009 um 17:56 Uhr
.....dann sollte der Br davon ausgehen, daß der AG ein zustimmungsersetzungsverfahren anstrengt, und sich auf kosten des AG einen anwalt gönnen...............
21.08.2009 um 19:10 Uhr
kriegsrat Und was ist wenn wir davon ausgehen, dass der AG dennoch kündigt? mit Anhörung bei Zustimmungsverweigerung oder ohne eine Anhörung zur Kündigung? Wenn wir alle Aspekte betrachten, sollte auch das beachtet werden ;-)
24.08.2009 um 03:03 Uhr
orcie Ein BR Mitglied bleibt solange ein BR Mitglied, bis er sein Amt niederlegt, ein Arbeitsgericht ihn des Amtes enthebt, die Amtszeit abläuft oder nicht mehr dem Betrieb angehört. Somit kann man davon ausgehen, dass das BR Mitglied bis zur rechtswirksamen Entscheidung des ArbG im Amt ist. Bestätigt das ArbG die Kündigung und wird das Urteil rechtskräftig, so ist natürlich auch die BR Tätigkeit zu ende. Ansonsten bleibt es bei der Mitgliedschaft im Gremium.
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