Erstellt am 20.08.2009 um 17:28 Uhr von nicoline
ääääähm, bei allem Wohlwollen!!! Was ist das denn für eine Frage???? Der BR ___MUSS___ einer Kündigung ___NIE___ zustimmen.
Er MUSS:
zu jeder Kündigung (auch der in der Probezeit) angehört werden!
Er KANN:
gegen jede ordentliche Kündigung (auch die in der Probezeit), schriftlich und begründet, innerhalb einer Woche Bedenken aussprechen!
Er KANN:
nur aus ganz bestimmten Gründen einer Kündigung widersprechen!
Äußert sich der BR innerhalb der vorgeschriebenen Frist überhaupt nicht, gilt die Zustimmung zur Kündigung als erteilt.
Das war jetzt ganz, ganz grob umrissen, das Wichtigste zur Kündigung. Wenn Du hier als BR Mitglied fragst, empfehle ich dringend Schulungen oder zumindest das Studium des BetrVG mit Kommentar zu § 102!
Erstellt am 20.08.2009 um 19:17 Uhr von DerAlteHeini
Asmussen
Der Betriebsrat ist gem.: § 102 BetrVG vor jeder Kündigung zu hören. Der Arbeitgeber hat ihm die Gründe für die Kündigung mitzuteilen. Eine ohne Anhörung des Betriebsrats ausgesprochene Kündigung ist unwirksam. Der Gesetzestext ist eindeutig und nennt keine Ausnahmen.
Für eine Kündigung ist es unerheblich wie lange eine Probezeit zwischen AG und AN vereinbart wurden. Nur weil ein Arbeitnehmer sich in der "Probezeit" befindet, ist es nicht selbstverständlich dass hier "vereinfacht" gekündigt werden kann.