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Tarufvertrag vs. Betriebsvereinbarung

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fischkopp
Jan 2018 bearbeitet

Ich bin BRV in einem freien Träger ( 60MA) im sozialen Bereich. Bisher haben wir eine Betriebsvereinbarung angelehnt an TVÖD. Mit dieser fahren wir bisher sehr gut (sehr sozial eingestelllter AG bzw. GF), also - bei guter Auslastung- gute gehälter, weih-geld,leistungsprämien,...etc. Nun muss unsere Kommune (auftragsgeber) derbe sparen und weigert sich, weitere Verträge (Anpassung an Tariferhöhungen, weigerung überhaupt nach Tarif zu bezahlen- die gehaltsvorstellungen sind ca 1/3 geringer als bisher gezahlt!))mit uns zu machen und forderte den GF auf, statt der BV Tarifverträge mit den AN einzugehen. Der GF hat mich jetzt gebeten, ob sich der BR mal kundig machen kann, sprich: wo bekommt man solche Verträge her? ausserdem: wenn sich durch Tarifvertrag die Bezahlung der MA verschlechtert- kann der BR dagegen angehen? hat das einen sinn, wenn der AG eigentlich zahlen möchte, aber durch äussere Umstände dazu gezwungen ist?...Bin offen für Verständnissfragen!Danke und Gruss

5.07408

Community-Antworten (8)

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Erwin

19.08.2009 um 19:59 Uhr

@fischkopp

Als BRV sollte dir bekannt sein, dass Tarifverträge zwischen zwei Sozialpartnern, also AG und Gewerkschaft abgeschlossen werden und nicht zwischen AG und BR oder AG und AN.

Ich bin mir sicher, dass sofern sich euer AG an verdi wendet diese bestimmt gerne bereit sind mit dem AG über einen TV-Abschluss zu reden.

PS: vielleicht auch einmal über Schulungsmaßnahmen nachdenken, könnte angerehgt sein.

F
fischkopp

19.08.2009 um 21:44 Uhr

Danke für die Antwort, aber das war mir - natürlich!- schon klar! Leider keine Antwort zur Verschlechterung der Bezahlung, welches meine eigentliche frage wäre. Trotzdem Danke.

L
Lotte

19.08.2009 um 21:52 Uhr

fischkopp, habe das Gefühl, dass Kommune und AG das Problem auf Euch abwälzen. Erwin hat schon Recht, wenn er auf die Gewerkschaft verweist, Ihr bewegt Euch da mit einer BV auf allzu dünnem Eis. Der AG kann ja durchaus die AV so gestalten, dass Ihnen der TVöD zugrunde liegt. Dafür bedarf es keiner BV. Ansonsten muss er sich mit Verdi auseinandersetzen und Ihr solltet Euch bei Verdi organisieren. Ob die Bezahlung dann wirklich schlechter würde, bliebe abzuwarten. Aber eine BV ist rechtlich in diesem Bereich kaum haltbar.

K
Kölner

19.08.2009 um 22:06 Uhr

@fischkopp Die Kommune wird das Problem nicht abwälzen. Die Kommune bezahlt endlich richtig! Der subsidiäre Träger sollte man seine Geschäfte vernünftig gestalten.

L
Lotte

19.08.2009 um 22:34 Uhr

Kölner, meinst Du mich? Finde nicht, dass sich die Kommune in die TV Gestaltung einzumischen hat. Das ist immer noch eine Sache zwischen AG und Gew.

K
Kölner

19.08.2009 um 22:47 Uhr

@Lotte Das tun sie auch nicht, das dürfen sie auch nicht. Dank' diverser Urteile aus dem Zuwendungsrecht!

L
Lotte

19.08.2009 um 22:50 Uhr

Kölner, aber hier lässt sich ein BR vor einem Karren spannen, den er nicht ziehen kann. Und ich glaube, da macht es sich ein AG recht einfach und schiebt es auf die Kommune. Und der BR glaubt dem AG.

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fischkopp

20.08.2009 um 01:41 Uhr

@Lotte: danke, deine antwort war dann doch etwas klarer und eindeutiger. um etwas vielleicht klarer zu stellen: der BR hat keinen Auftrag für irgendetwas erhalten, unser Träger ist einfach in einer schwierigen situation, und ich denke es spricht nichts dagegen, diese gemeinsam zu bewältigen, aber da stellen wir evtl eine ausnahme dar.

@Kölner: die kommune wird eben NICHT endlich richtig bezahlen. wir werden, im vergleich mit vergleichbaren trägern in diesem bereich überaus gut und gerecht bezahlt.ansage der kommune: wir drücken euch! (nicht knuddeln, natürlich, sondern mit den gehältern=Kosten für die Kommune).

aber nochmal danke für die antworten.

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