Erstellt am 20.08.2009 um 08:51 Uhr von Kölner
@Pietbr
Bei einer Betriebsprüfung könnte das nicht so gut aussehen; vor allem dann nicht, wenn
a) die Nebenbeschäftigung im gleichen Betriebsteil/Unternehmen ist
b) es tatsächlich ein und die selbe Beschäftigung ist
Zu raten ist, dass der AG hier einen weiteren AV 'sauber' und so genau formuliert, dass die Zweifel des Betriebsprüfers im Keim erstickt sind.
Erstellt am 20.08.2009 um 10:58 Uhr von pietbr
Hallo Kölner,
vielen Dank für den Beitrag! Allerdings ist das nicht ganz die Antwort, die uns weiterhilft. Wir befürchten, dass der AG genau diese machen wird und somit selbst BAT Nachwirkungskollegen Stück für Stück ihren Status verlieren. Wir suchen nach einer Möglichkeit zu verhindern, dass die Kollegin die Stellenaufstockung deutlich schlechter bezahlt bekommt als den BAT Teil ihrer Stelle.
Vielen Dank
pietbr
Erstellt am 20.08.2009 um 11:06 Uhr von Kölner
@pietbr
Da hilft nur Aufklärung - z.B. in einer Betriebsversammlung!
Wenn die AN dann bereit sind in einem BAT-freien Bereich zu arbeiten ist das ihr Ding. Der BR hat da nichts mit zu schaffen!