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Gleichzeitig zwei unterschiedliche Arbeitsverträge bei einem Arbeitgeber

P
Pietbr
Jan 2018 bearbeitet

Ist es zulässig, dass ein Arbeitgeber mit einer Mitarbeiterin zu einem bestehenden Arbeitsvertrag in der BAT Nachwirkung einen weiteren Arbeitsvertrag befristet und ohne tarifbindung abschließt? Es handelt sich dabei um die gleich Tätigkeit in einem anderen Projekt, die soll einfach nur geringer bezahlt werden. Welche rechtliche Grundlage gilt dann für die Mitarbeiterin: BAT oder BGB? Auf welcher Grundlage kann der BR so etwas verhindern?

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Community-Antworten (3)

K
Kölner

20.08.2009 um 10:51 Uhr

@Pietbr Bei einer Betriebsprüfung könnte das nicht so gut aussehen; vor allem dann nicht, wenn a) die Nebenbeschäftigung im gleichen Betriebsteil/Unternehmen ist b) es tatsächlich ein und die selbe Beschäftigung ist

Zu raten ist, dass der AG hier einen weiteren AV 'sauber' und so genau formuliert, dass die Zweifel des Betriebsprüfers im Keim erstickt sind.

P
pietbr

20.08.2009 um 12:58 Uhr

Hallo Kölner,

vielen Dank für den Beitrag! Allerdings ist das nicht ganz die Antwort, die uns weiterhilft. Wir befürchten, dass der AG genau diese machen wird und somit selbst BAT Nachwirkungskollegen Stück für Stück ihren Status verlieren. Wir suchen nach einer Möglichkeit zu verhindern, dass die Kollegin die Stellenaufstockung deutlich schlechter bezahlt bekommt als den BAT Teil ihrer Stelle.

Vielen Dank pietbr

K
Kölner

20.08.2009 um 13:06 Uhr

@pietbr Da hilft nur Aufklärung - z.B. in einer Betriebsversammlung! Wenn die AN dann bereit sind in einem BAT-freien Bereich zu arbeiten ist das ihr Ding. Der BR hat da nichts mit zu schaffen!

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