Ist es zulässig, dass ein Arbeitgeber mit einer Mitarbeiterin zu einem bestehenden Arbeitsvertrag in der BAT Nachwirkung einen weiteren Arbeitsvertrag befristet und ohne tarifbindung abschließt? Es handelt sich dabei um die gleich Tätigkeit in einem anderen Projekt, die soll einfach nur geringer bezahlt werden.
Welche rechtliche Grundlage gilt dann für die Mitarbeiterin: BAT oder BGB?
Auf welcher Grundlage kann der BR so etwas verhindern?