Erstellt am 19.08.2009 um 07:41 Uhr von Pfälzer
@ralfonso
zunächst mal die vom AG beschriebenen geplanten betriebl. Veränderungen nach §§111 und 112 BetrVG prüfen; eure nächsten Schritte ergeben sich dann daraus; weitere Informationen vom AG einfordern, z.B. über Stellenveränderungen, welche Auswirkungen das für die betroffenen AN haben wird etc.;
Erstellt am 19.08.2009 um 08:46 Uhr von Kölner
@ralfonso
Man könnte auch ganz schnell einfach mal Verhandlungen über einen IA aufnehmen. Einfach so...
Erstellt am 19.08.2009 um 09:37 Uhr von paula
Aber wenn ihr in Gespräche eintretet bitte nicht den Sozialplan vergessen...
Erstellt am 19.08.2009 um 10:39 Uhr von kriegsrat
@ ralfonso
wie paula schon erwähnte : der interessenausgleich heißt zwar interessenausgleich, gleicht aber nicht die eventuellen nachteile aus, die den AN entstehen könnten, das geht nur über den sozialplan, der im gegensatz zum IA den status einer BV besitzt und notfalls eingeklagt werden kann
anders herum : sollte der AG vor der geplanten betriebsänderung keinen interessenausgleich "versucht " haben zu vereinbaren (wobei er sogar die einigungsstellle anrufen muß....) ist er in der individualrechtlichen verpflichtung zum nachteilsausgleich für 12 monate
also für den BR heißt das, keinen IA ohne gleichzeitig einen vernünftigen sozialplan vereinbaren........
und vielleicht über die hinzuziehung eines sachverständigen nachdenken.....