Versetzung und Interessenausgleich
Hallo zusammen, letztemal wurde mir hier recht gut geholfen, jetzt brauche ich noch einmal eure Hilfe: unser AG will mehrere Kolleginnen und Kollegen (15), unter Beibehaltung ihrer Arbeitsbverträge, in eine 25Km entfernten Betriebsstätte Versetzen. AG nennt es " Zentralisierung der Funktionen im techn.- und Verwaltungsbereich". Wir sind ein Konzernunternehmen mit 4 Betriebsstätten im Umkreis von 20 Km bis hin zu 470 Km. Meine Frage: Unabhängig von Versetzungsanträgen an den BR, bedarf diese Versetzungen nicht auch einen Interessenausgleich??- Wie gehe ich als BR mit einer solxchen Versetzung um?
Danke für eure Hilfe
Ralfonso
Community-Antworten (4)
19.08.2009 um 09:41 Uhr
@ralfonso zunächst mal die vom AG beschriebenen geplanten betriebl. Veränderungen nach §§111 und 112 BetrVG prüfen; eure nächsten Schritte ergeben sich dann daraus; weitere Informationen vom AG einfordern, z.B. über Stellenveränderungen, welche Auswirkungen das für die betroffenen AN haben wird etc.;
19.08.2009 um 10:46 Uhr
@ralfonso Man könnte auch ganz schnell einfach mal Verhandlungen über einen IA aufnehmen. Einfach so...
19.08.2009 um 11:37 Uhr
Aber wenn ihr in Gespräche eintretet bitte nicht den Sozialplan vergessen...
19.08.2009 um 12:39 Uhr
@ ralfonso
wie paula schon erwähnte : der interessenausgleich heißt zwar interessenausgleich, gleicht aber nicht die eventuellen nachteile aus, die den AN entstehen könnten, das geht nur über den sozialplan, der im gegensatz zum IA den status einer BV besitzt und notfalls eingeklagt werden kann
anders herum : sollte der AG vor der geplanten betriebsänderung keinen interessenausgleich "versucht " haben zu vereinbaren (wobei er sogar die einigungsstellle anrufen muß....) ist er in der individualrechtlichen verpflichtung zum nachteilsausgleich für 12 monate
also für den BR heißt das, keinen IA ohne gleichzeitig einen vernünftigen sozialplan vereinbaren........ und vielleicht über die hinzuziehung eines sachverständigen nachdenken.....
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