Hallo zusammen,
wir arbeiten gerade mit unserem Chef und einem gemeinsamen Anwalt an einem Interessenausgleich. Es läuft auch sehr gut niemand verliert Geld oder bekommt weniger, aber ein Satz in der Schlussbestimmung macht mir Kopfschmerzen und ich hätte gerne eure Meinung dazu gelesen.
"Dieser Interessenausgleich tritt mit Unterzeichnung der Parteien in Kraft und endet ohne Nachwirkung mit Abschluss der in diesem beschriebenen Maßnahmen, spätestens jedoch mit Ablauf des 31.12.2019."

Heist das jetzt das der Interessenausgleich ab 31.12.2019 nicht mehr gilt also alle Vereinbahrungen?
Danke im voraus.