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Interessenausgleich

G
GelbGrün
Mai 2018 bearbeitet

Hallo zusammen, wir arbeiten gerade mit unserem Chef und einem gemeinsamen Anwalt an einem Interessenausgleich. Es läuft auch sehr gut niemand verliert Geld oder bekommt weniger, aber ein Satz in der Schlussbestimmung macht mir Kopfschmerzen und ich hätte gerne eure Meinung dazu gelesen. "Dieser Interessenausgleich tritt mit Unterzeichnung der Parteien in Kraft und endet ohne Nachwirkung mit Abschluss der in diesem beschriebenen Maßnahmen, spätestens jedoch mit Ablauf des 31.12.2019."

Heist das jetzt das der Interessenausgleich ab 31.12.2019 nicht mehr gilt also alle Vereinbahrungen? Danke im voraus.

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Community-Antworten (3)

C
celestro

08.05.2018 um 16:32 Uhr

wenn ich einen Anwalt hätte, würde ich solch eine wichtige Frage nicht in einem Forum bereden.

S
samira

08.05.2018 um 18:09 Uhr

Ein gemeinsamer Anwalt ist auch nicht Fisch oder Fleisch. Jeder sollte seinen eigenen haben.

Ansonsten - ja, das kann es schon heißen. Kommt ja nun auf das Gesamtpaket an, was da geschnürt wird und was im Sozialplan stehen wird.

P
paula

08.05.2018 um 19:00 Uhr

ein Interessenausgleich hat eigentlich kein Enddatum, da ein solcher Interessenausgleich nur beschreibt und regelt, wie eine konkrete Betriebsänderung abläuft. Am Tag danach (selbst während des Laufs eines Interessenausgleichs) kann der AG die nächste Betriebsänderung planen und schon habt ihr einen neuen Grund einen Interessenausgleich zu verhandeln und abzuschließen. Ich kenne Unternehmen in der Krise da haben sich solche Regelungen innerhalb eines Jahres mehrfach überholt. Ein Interessenausgleich ist gerade aus diesem Grund keine "echte" Betriebsvereinbarung (außer ihr vereinbart was anderes-was ich aber anraten würde).

Ich kann aber verstehen, dass man solche Daten hineinschreibt. Machen wir auch regelmäßig, da man sich so im Nachgang nicht mehr streiten muss was bei Veränderungen nach dem Datum x bewirken.

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