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Kopie der Kündigung an den BR?

M
muckeline
Feb 2019 bearbeitet

muss der AG eine Kopie der ausgesprochenen Kündigung dem BR übergeben? unser neue GL macht es nicht ist das OK?

Danke für eine schnelle Antwort

@ freut mich das meine frage verstanden wurde - vielen dank --- was passiert mit der kopie ? ist der AG verplichtet die an uns (BR) abzugeben ?

4.88307

Community-Antworten (7)

D
diealte

19.08.2009 um 01:08 Uhr

schaue einmal § 102 BetrVG Mitbestimmung bei Kündigungen an.

C
Catweazle

19.08.2009 um 02:54 Uhr

@diealte,

die Frage von muckeline wird im 102er gar nicht beantwortet.

R
rainerw

19.08.2009 um 04:06 Uhr

@Catweazle Dies Frage wird im § 102 BertVG sehr wohl beantwortet. Und zwar nach der Frage von muckeline mit einem klarem Nein. Der BR hat nach dem 102er ein Recht auf Anhörung. Dieser Ausdruck ist im Gesetzestexst nicht wöetlich zu nehmen. Eine Anhörung kann auch mündlich erfolgen, jedoch müssen allle Informationen dazu vorliegen. Der BR jedoch muß eine Stellungnahme immer schriftl. abgeben. Nicht mehr und nicht weniger.

C
Catweazle

19.08.2009 um 13:30 Uhr

@rainerw,

es geht hier offensichtlich um das Kündigungsschreiben dass nach der Anhörung dem MA zugeht.

R
rainerw

19.08.2009 um 13:36 Uhr

Sorry, war schön spät (oder früh). Da hast Du natürlich Recht.

M
muckeline

19.08.2009 um 21:19 Uhr

Freut mich das meine frage verstanden wurde - vielen dank !

was passiert denn mit der kopie einer kündigung? sollen wir (BR) sie bekommen oder ist das keine pflicht des AG ?

P
Peanuts

19.08.2009 um 22:25 Uhr

Der BR hat keinen Anspruch auf eine solche Kopie.

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