Kopie der Kündigung an den BR?
muss der AG eine Kopie der ausgesprochenen Kündigung dem BR übergeben? unser neue GL macht es nicht ist das OK?
Danke für eine schnelle Antwort
@ freut mich das meine frage verstanden wurde - vielen dank --- was passiert mit der kopie ? ist der AG verplichtet die an uns (BR) abzugeben ?
Community-Antworten (7)
19.08.2009 um 01:08 Uhr
schaue einmal § 102 BetrVG Mitbestimmung bei Kündigungen an.
19.08.2009 um 02:54 Uhr
@diealte,
die Frage von muckeline wird im 102er gar nicht beantwortet.
19.08.2009 um 04:06 Uhr
@Catweazle Dies Frage wird im § 102 BertVG sehr wohl beantwortet. Und zwar nach der Frage von muckeline mit einem klarem Nein. Der BR hat nach dem 102er ein Recht auf Anhörung. Dieser Ausdruck ist im Gesetzestexst nicht wöetlich zu nehmen. Eine Anhörung kann auch mündlich erfolgen, jedoch müssen allle Informationen dazu vorliegen. Der BR jedoch muß eine Stellungnahme immer schriftl. abgeben. Nicht mehr und nicht weniger.
19.08.2009 um 13:30 Uhr
@rainerw,
es geht hier offensichtlich um das Kündigungsschreiben dass nach der Anhörung dem MA zugeht.
19.08.2009 um 13:36 Uhr
Sorry, war schön spät (oder früh). Da hast Du natürlich Recht.
19.08.2009 um 21:19 Uhr
Freut mich das meine frage verstanden wurde - vielen dank !
was passiert denn mit der kopie einer kündigung? sollen wir (BR) sie bekommen oder ist das keine pflicht des AG ?
19.08.2009 um 22:25 Uhr
Der BR hat keinen Anspruch auf eine solche Kopie.
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