Hallo Kollegen/innen,
wir haben für unseren Standort eine BV-Kurzarbeit abgeschlossen, die wir seit 04/09 leben. Unser KBR hat nun eine BV erstellt und unterzeichnet, die die einzelnen Standort-BV`s aufhebt. Der KBR erhielt aber keinen Auftrag von den einzelnen BR-Standorten. Wir fordern jetzt den KBR-Vorsitzenden auf, diese als ungültig zu erklären. Wie seht Ihr die Rechtslage? Kein Beschluß im Konzernbetriebsrat = keine BV ???

luciano