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Einladung zu einem Personalgespräch

K
Krlbs
Jan 2018 bearbeitet

Hallo zusammen, meine Frage an Euch:

kann ich als Personalrat von der Geschäftsleitung verlangen, bei einer Einladung zu einem Personalgespräch den Mitarbeiter auch über den Inhalt/Anlass dieses Gesprächs zu informieren.

Krlbs

4.85402

Community-Antworten (2)

L
Lotte

18.08.2009 um 15:38 Uhr

Krlbs, als PR nicht unmittelbar, wohl aber kann der betroffenen AN den Grund verlangen, da laut Urteil des Bundesarbeitsgerichts vom 23.06.2009 der Verpflichtung zum Personalgespräch Grenzen gesetzt sind: "Die Klägerin war zur Teilnahme an dem Personalgespräch vom 13.11.2006 nicht verpflichtet. Die Weisung, an dem Gespräch teilzunehmen, betraf keinen der von § 106 GewO abgedeckten Bereiche. Sie betraf weder die Arbeitsleistung noch Ordnung oder Verhalten im Betrieb, sondern ausschließlich eine von der Beklagten gewünschte Änderung des Arbeitsvertrags."

P
Pfälzer

18.08.2009 um 15:53 Uhr

BAG Az. 2AZR 606/08

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