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Dieser Beitrag ist vor 16 Jahren entstanden. Gesetzliche Regelungen und Rechtsprechung können sich seitdem geändert haben.

Versetzung ohne Info an BR

K
Keido
Jan 2018 bearbeitet

Der AG hat uns, den BR ,nicht über die geplante Versetzung einer MA informiert. Diese hat nun mit Hilfe eines Anwalts die Versetzung abgelehnt (Nennung von Gründen!) Unser AG hat danach in einem Schreiben an den Anwalt der MA die Gründe für die Vesetzung dargelegt, außerdem aus dem Arbeitsvertrag zitiert, der die Möglichkeit des Arbeitsplatzwechsels unter best. Bedingungen (gleiches Gehalt, adäquate Tätigkeit)erlaubt. Heute fand nun zwischen AG und einem Teil des BR eine Anhörung statt in der uns der AG über dieVorgänge unterrichtete. Wir sehen z.Zt. keine Möglichkeit gegen die Versetzung zu intervenieren. Haben wir 1 Woche Zeit uns zu äußern? Müssen wir auf die unterlassene Informationspflicht des AG reagieren? MA und BR sind der Meinung, aufgrund früherer Vorfälle, dass der AG diese MA "loshaben" möchte, was natürlichnicht zu beweisen ist. Können wir trotzdem aufgrund der fehlenden Information zur Versetzung für diese MA etwas tun?

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Community-Antworten (1)

P
Pfälzer

18.08.2009 um 09:39 Uhr

@keido da euer AG euch nicht ordnungsgemäß nach § 99 BetrVG VOR der Maßnahme unterrichtet hat, hat er jetzt wohl eine "vorläufige personelle Maßnahme" nach § 100 BetrVG daraus gemacht; diese Maßnahme könntet ihr nun gem. Abs. 2 bestreiten; dann bleibt dem AG nix anderes übrig, als sich die Zustimmung dazu vom ArbGer ersetzen zu lassen; das kostet dem AG zusätzliches Geld; eine solche Entwicklung könnte euch helfen, dass ihr in Zukunft ordnungsgemäß vorher angehört werdet; unabhängig davon hat sich der jetzt betroffene MA ja schon Rechtsbeistand in seiner Angelegenheit geholt;

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