Erstellt am 11.08.2009 um 12:53 Uhr von ridgeback
@Solarkrieger,
kommt immer auf den Einzelfall an und dann entscheidet Jemand, der Händel mit Recht behandelt.
Erstellt am 11.08.2009 um 12:56 Uhr von Sascha
Ich sehe das gerechtfertigt bei Diebstahl (nicht geringfügig, also kein 1,30 Pfandbon ;-)
oder bei Körperverletzung.
Kommt aber sonst wohl immer auf den Einzelfall an, pauschalisieren ist nicht.
Erstellt am 11.08.2009 um 13:39 Uhr von Pelikan
@Sacha:
für mich ist jeder Diebstahl ein sofortiger Kündigungsgrund. Egal wie hoch die Summe ist. Um das zu vermeiden rate ich jedem davon ab auch nur eine Rolle Tesafilm mit nach Hause zu nehemen.
@Solakrieger:
Wie schon aufgezählt.
Diebstahl, Körperverletzung. Dazu noch sexuelle Belästigung, Rasissmus, Verherrlichung und Verbreitung Nationalsozialistischer Propaganda.
Erstellt am 11.08.2009 um 14:00 Uhr von waschbär
@Solarkrieger,
Da ich als BR immer den Schwachen helfen darf, finde ich JEDE Kündigung als ungerechtfertigt. Ich möchte gar nicht erst anfangen, grenzen zu ziehen im vorlFelde, weil das würde nur mein Neutrales Urteilvermögen schmälern .
Für mich , ist mehr wichtig WARUM .... und nicht Strafe ! Weil auch wenn es noch so Abgrundtief ist, alles hat einen Grund. Oft versteckt sich sogar eine echte Krankheit oder ein Hilferuf . Oft auch eine Menschliche Tragödie wenn ich so wie der AG immer gleich und GERNE auch auf Verdacht Kündige dann habe zwar einen Sauberenladen . Aber das ist nicht mein Ansatz. OFT macht die Arbeit die Leute Krank und deren Umfeld ! (Scheidung, wegen überstunden, Stress Schichtarbeit ......)
Das Zeigt sich schon in der Ausbildung bei den Dazubis . Oder einigen welche noch im Geistigen Wachstum sind .
Es ist so Leicht Menschen , zu beeinflussen und noch einfacher ist es den Vorurteilen zu erliegen oder gar unterbewusst danach zu handeln.
Deshalb bin ich auch Grade NICHT der Meinung von Pelikan etc ... Ich wünsche mir lieber ein Neutralesbild.
Hat nicht jeder Mensch , das Recht ein Mensch zu sein UND das heisst Fehler begehen ! Ach wenn es Fehler sind die ggf oft eine Kündigung nach sich Ziehen ? Aber was ändert sich durch eine Kündigung ?
Sie zeigt andren das sie lieber nicht genau das gleiche machen .. ??!
Aber für die Person , was ändert sich wo ist der Kernfaktor ? Für gewöhnlich ist eine Kündigung NUR ein Abstieg und oft heisst das das die Leute nichts Lernen sogar noch Verbohrter werden und Bösartiger ? !
Erstellt am 11.08.2009 um 14:12 Uhr von waschbär
Heute erst fand ich so was im Aktuellen News
Rauswurf wegen "Stromklau" oder freizügigem Verhalten - Die dreistesten Kündigungen Andreas Klein
Bizarre Kündigunggen: Geklaute Pfandbons, das Handy in der Arbeit aufgeladen oder ein sexuelles Geständnis in der Pause. Diebstahl am Arbeitsplatz ist ganz klar ein Vergehen und kann durchaus die Kündigung nach sich ziehen. Manchmal nutzen Arbeitgeber aber schon die kleinsten Fehltritte ihrer Mitarbeiter, und werfen sie raus. Nicht immer stimmen die Gerichte hier zu. Ein Rauswurf wegen eines aufgeladenen Handys wurde jüngst von der Firma zurückgezogen. Nicht immer kamen Mitarbeiter so glimpflich davon: Bei der Vibratoren-Vorführung einer Verkäufer in zog auch der Richter die Rote Karte, nicht so bei einem Sado-Maso-Outing.
oder Konkret
Mohammed Sheikh wurde gekündigt, weil er sein Handy am Arbeitsplatz aufgeladen hatte. Stromkosten 0,00014 Euro. Dass seine Kollegen ebenfalls Radios und Kaffeemaschinen am Stromnetz der Firma angeschlossen haben interessiert den Arbeitgeber offenbar nicht. Bei dem 51-Jährigen hieß es: fristlos entlassen nach 14 Jahren im Unternehmen. Das Unternehmen ließ die Kündigung schließlich fallen.
Quelle MSN Money.
Du Siehst auch hier finden sich die Schlagworte > Diebstahl,Sexuelle Belästigung und selbst fälle wo Mitarbeitern das Verbreiten von Nasis Propaganda unterstellt wurde gibt es dabei war es nur eine Mutter die Zu hause im Internet nach Sachen gesucht hat für ihren Sohn, der einen Aufsatz über das Dritte Reich schreiben sollte. Sie Drucke etwas aus ( waren wohl auch Zitate vom Propagandaminister ) .
Das lag auf ihrem Schreibtisch, sie lass es in der Pause , eine Kollegin sah es und ging zum Chef , der Freute sich... und kündigte wegen dem Verbreiten von Rassistischen Material.
Es gab einen BR. Dem sagte sie auch den Grund warum es so Rum lag.... Aber der sagte Nur es ist ja so das sie es hätten besser wissen müssen. !!!
Leider kenne ich das Urteil den Ausgang nicht mehr , aber eins wusste ich noch die Frau , war nicht mal made in Germany ...
Das war damals für mich der Grund warum ich beschloss, selbst so mögen sie noch so einleuchtend sein , abzulehnen wenn ich auch nur den hauch zweifel habe !
Erstellt am 11.08.2009 um 15:15 Uhr von SuzieQ
Pelikan, Sascha, ihr selbstgekrönten Richter, von euch möchte ich niieee vertreten werden.
Erstellt am 11.08.2009 um 15:55 Uhr von BRHexe
Hallo Solarkrieger,
pauschal lassen sich Deine Fragen nicht beantworten, es kommt auf den Einzelfall an und auch das eigene Gewissen an. Ich kann Waschbär nur zustimmen.
Gruss
BR-Hexe
Erstellt am 11.08.2009 um 16:13 Uhr von Solarkrieger
gut dann will ich mal etwas detalierter werden. MA ist seid nunmehr 4 Monaten nicht auffindbar, reagiert nicht auf Anrufe, mails und dergleichen. Auch die Krankenscheine kommen verspätet. Unsere Gl möchte das wir in diesem Fall zustimmen.
Ich habe ebenfalls mehrfach versucht den Kollegen zu erreichen, ohne Erfolg.
Ob man das als Störung des Betriebsfrieden ansieht ist evt. Ermessenssache. Wir hätten gern den Kollegen angehört, aber jeder Versuch blieb bis jetzt erfolglos.
In einem anderen Fall haben wir einer fristlosen Entlassung zugestimmt weil da der MA rechtsextreme Sprüche anderen MA gegenüber losgelassen hat. In diesem Fall waren wir uns einig das wir sowas nicht tolerieren können.
@BRHexe
Mir liegt sicher viel an jedem MA den ich im Unternehmenh halten kann, aber manchmal ist es eben ein Drathseilakt und in oben beschriebenen Fällen würde ich als GL sicher auch kündigen.
Muß mal noch erwähnen das auch unsere GL eigentlich doch sehr human ist und ganz sicher nicht nach Wohlwollen hier die MA rausknallt.
Erstellt am 11.08.2009 um 16:32 Uhr von BRHexe
@Solarkrieger,
spontan und als Aussenstehende habe ich erst mal gedacht, ob dieser MA vielleicht so ernsthaft erkrankt ist, das ihn das vollkommen aus der Bahn geworfen haben könnte. Das wäre dann ein menschliches Schicksal, dem man keine Kündigung in einem humanen Unternehmen draufsetzt. Ebenso spontan habe ich mich gefragt, ob die GF ihn aufgrund verspäteter Krankenscheine abgemahnt hat. Für mich hört es sich so an, das eine negative Prognose für die Zukunft von allen Beteiligten vorausgesetzt wird. Als Störung des Betriebsfriedens kann ich es nicht ansehen.
Ich gebe Dir Recht, das BR-Arbeit schon mal ein Drahtseilakt sein kann. Aber ich mache meine Entscheidungen grundsätzlich nicht davon abhängig, wie icj als GF reagieren würde, denn ich bin BR.
Gruss BR-Hexe
Erstellt am 11.08.2009 um 16:32 Uhr von ridgeback
**MA ist seid nunmehr 4 Monaten nicht auffindbar, reagiert nicht auf Anrufe, mails und dergleichen. Auch die Krankenscheine kommen verspätet. Unsere Gl möchte das wir in diesem Fall zustimmen.**
Hat der AG es schon einmal über den med. Dienst versucht.???
Wenn der Kollege seit 4 Monaten krank ist, scheint es doch ernshafter zu sein!!!
Und ihr macht euch Gedanken über den Betriebsfrieden, der damit wohl absolut nichts zu tun hat.
**Mir** [ und das Gremium hört auf Deine Herrlichkeit] liegt sicher viel an jedem MA den **ich** im Unternehmenh halten kann, aber manchmal ist es eben ein Drathseilakt und in oben beschriebenen Fällen würde ich als GL sicher auch kündigen.**
DU solltest dir besser mal überlegen, wo DEINE wirklichen Aufgaben liegen!!!
Erstellt am 11.08.2009 um 16:50 Uhr von DonJohnson
@all
Ich bin erstaunt und geschockt von manchen gegebenen Antworten hier und es wundert mich immer wieder wie manche BRM ihr Amt auslegen...
Ergänzend zum Fellknäul möchte ich sagen, dass ich nciht mal einen Hauch des Zweifels benötige, da ich kein Richter bin. Ich verstehe mein Amt wenn überhaupt als Vertreter des AN. Somit bin ich eindeutig auf seiner Seite...
Gerade in dem vorliegenden Fall könnte ich Szenarien finden, die alles erklären und das keinerlei Kündigung rechtfertigt...
Erstellt am 11.08.2009 um 17:05 Uhr von Bonita
Die Schilderung von dem "Unauffindbaren" kommt mir auch komisch vor. Da hätte ich auch Bauchschmerzen. Das klingt mir doch sehr nach einer schweren, möglicherweise psychischen Erkrankung. Und dass Betroffene nicht über ihre Krankheit reden mögen und manchmal auch unberechenbar reagieren, damit sollte ein halbwegs verantwortlicher Unternehmer und erst recht BR leben! Und wie direkt der Betriebsfrieden leiden soll, sehe ich auch nicht. Und übele Nachrede, Geschwätz... würde ich nicht darunter fassen.
Bei der Geschichte mit den Naziparolen sehe ich das schon etwas anders. Sofern man als BR sicher sein kann, wie sich die Sache abgespielt hat. Aber auch hier könnte ich mir eine Abmahnung noch vorstellen um dem Kollegen, dessen Handeln mir äußerst zuwider ist, die Verwerflichkeit des Handelns aufzuzeigen. Wenn sich die Handlung im nachweisbar kriminellen Beréich bewegt, halte ich eine Kündigung ohne Abmahnung auch für ok.
Grundsätzlich spreche ich mich als BR nie für eine Kündigung aus, notfalls lassen wir die Frist verstreichen. Die Grenze ist allerdings, wenn Kollegen andere nachweislich schädigen, und dann Kollegen zu uns kommen und sich Kollegen beschweren. Klar ist das immer eine Gratwanderung, da es natürlich auch viel üble Nachrede gibt. Aber es kann z.B. nicht sein, dass Auszubildende von Vorgesetzten sexuell belästig, genötigt oder gar erpresst werden.
Erstellt am 11.08.2009 um 17:31 Uhr von DonJohnson
@Bonita
Bei denen von dir genannten Fällen, sollte ein BR nciht die Frist verstreichen lassen, sondern für solche Fällte ist durchaus der 104er anwendbar - die Möglichkeit besteht, dennoch ist auch das mit Vorsicht zu genießen. Ein BR, der damit anfängt, sollte mehr als Hören Sagen als Beweis haben, denn leider ist das Arbeitsrecht kein Strafrecht. Der "beschuldigte" muß seine Unschuld beweisen, was je nach Lage ziemlich schwierig oder sogar unmöglich sein könnte...
Erstellt am 12.08.2009 um 09:29 Uhr von Solarkrieger
@all
Im aktuellen Fall habe ich persönlich auch meine Bedenken. Ich habe einen recht guten Stand unter den Kollegen und komme mit den meisten auch zwischenmenschlich gut hin, auch mit dem MA um den es geht.
Eure Antworten haben mir sehr weitergeholfen und ich werde die Kündigung ablehnen und das Gespräch mit dem Betroffenen noch einmal suchen.Ob ich allerdings an ihn rankomme weiß ich nicht, hätte aber schon gern seine Meinung dazu gehört. Wie allerdings meine Kollegen im BR entscheiden kann ich nicht abschätzen.
Ich denke mein Veto wird da auch nicht den gewünschten Erfolg bringen.
Auf weitere gute Zusammenarbeit, der Solarkrieger
Erstellt am 12.08.2009 um 14:19 Uhr von waschbär
@Solarkrieger,
Unauffindbar ??? Oder nicht ansprechbar? Weil er z.B im Koma liegt (kein Scherz)..... Es könnte ja sein das der Gute Mensch durch Unfall im Koma liegt oder in Geiselhaft sich befindet oder im Kast ist (Ausland).
Möglich ist alles..... Deshalb ist der Rat hier ja eindeutig.
BRHexe+Suzie.... .-)))))
Erstellt am 12.08.2009 um 16:18 Uhr von Immie
Mal ganz abgesehen von all den Meinungen und Einschätzungen, sieht das BetrVG keine Zustimmung des BR vor.