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Antrag auf Entlassung (betriebsbedingt )des BR-Vorsitzenden beim Betriebsrat - ist das überhaupt zulässig?

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Ratloser
Jan 2018 bearbeitet

Wir haben vor noch nicht allzu langer Zeit einen Betriebsrat gegründet, der von Anfang an mit den schlimmsten Attacken, seitens des AG behindert und boykottiert wurde. Es hagelte gegen mich als BR-Vorsitzender Abmahnungen, die allerdings völlig aus der Luft gegriffen waren und über das Arbeitsgericht abgehandelt wurden. Auch eine Kündigung seitens des Arbeitgebers musste ich schon über mich ergehen lassen, die er allerdings vor dem Prozesstermin am Arbeitsgericht zurückzog. Nun kam gestern eine neue Attacke. Ich muss dazu sagen, dass ich in der Firma der Elektriker bin, zuständig für die Elektrotechnik im Maschinenbau. Hier das Schreiben, welches mir gestern als Betriebsrat von der Geschäftsleitung zugesandt wurde: „An den Betriebsrat der Firma …

Antrag auf Entlassung

Sehr geehrte Damen und Herren, Aufgrund der Tatsache, dass wir in Zukunft für unseren Hauptkunden … keine Maschine mehr mit E-Technikanteil mehr liefern werden, haben wir auch somit keine Arbeit mehr im Bereich der E-Technik. Um die Kostenstruktur des Unternehmens jedoch nicht noch mehr zu belasten, beantragen wir hiermit die Entlassung des Elektrikers (nämlich mich, den BR-Vorsitzenden) zum 31.12.2005. Ihrer Zustimmung sehen wir mit großem Interesse entgegen.

Geschäftsleitung“

Kann mir jemand sagen, wie man sich in diesem Fall verhält, da ich diese Situation nicht so richtig einschätzen kann, weil ich ganz klar eine Spitzfindigkeit hinter dem Ganzen vermute.

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Community-Antworten (3)

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viktor

16.11.2005 um 10:42 Uhr

Ich gehe mal davon aus, das es durchaus noch Beschäftigungsmöglichkeiten für Dich gibt. § 15 KSchG schützt den BR vor betriebsbedingten Kündigungen. Ich würde umgehend einen Fachanwalt aufsuchen.

Ohren steif halten !!

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Ravok

21.11.2005 um 10:43 Uhr

Hallo Kollege, ein BR kann nur außerordentlich gekündigt werden der Betriebsrat muss bei einer Anhörung zur Kündigung eines BR keine Stellungnahme abgeben dies wir al Nichtzustimmung des BR gewertet. Der Ag muss dann vor dem Arbeitsgericht ein Zustimmungsverfahren beantragen dies dürfte ihm sehr schwer fallen. Ansonsten gebe ich dir den Rat einen Fachanwalt für Arbeitsrecht aufzusuchen.

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Ravok

21.11.2005 um 10:44 Uhr

Hallo Kollege, ein BR kann nur außerordentlich gekündigt werden der Betriebsrat muss bei einer Anhörung zur Kündigung eines BR keine Stellungnahme abgeben dies wir al Nichtzustimmung des BR gewertet. Der Ag muss dann vor dem Arbeitsgericht ein Zustimmungsverfahren beantragen dies dürfte ihm sehr schwer fallen. Ansonsten gebe ich dir den Rat einen Fachanwalt für Arbeitsrecht aufzusuchen.

Ramiz

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