Erstellt am 14.08.2009 um 13:00 Uhr von kriegsrat
die frage wäre, wenn sich die arbeitsbedingungen nicht ändern und auch sonst keine nachteile entstehen, ob überhaupt eine mitbestimmungspflichtige versetzung vorliegt
was hätten denn die MA für gründe, außer "nicht zu wollen", obwohl sie laut arbeitsvertrag müssten, die evtl. durch einen der ablehnungsgründe des § 99 gedeckt wären ?
Erstellt am 14.08.2009 um 13:09 Uhr von waschbär
@birwein,
Die MBR sehe ich weil der Vorgesetzte sich ändert ( Die Kollegen bekommen ja eine Beurteilung)
Das die Grundpflege im Ansatz über all gleich ist, mag sein. Wsser ist ja fast immer nass .)))
Aber da ist ja noch die Behandlungspflege .))
Aber ich lese das die MBR ausser frage steht. Es geht dir darum, die Kollege nicht zu Versetzen ? Also brauchst Du gründe die eine Versetzung ablehnen ??
Erstellt am 14.08.2009 um 13:16 Uhr von birwein
ich weiß halt schon jetzt, das einige nicht auf die andere Station wollen, waren halt schon immer zusammen und wollen da nicht weg. Wenn sich die Behandlungspflege ändert, kannich ja immerhin noch argumentieren, das der MA in seinem Fach (Innere oder Chirurgie) unbedingt bleiben will, vielleicht hat er ja auch schon einige Schulungen gemacht und hat sich auf das Gebiet spezialisiert. Denk trotzdem, das einige per Direktionsrecht versetzt werden und der BR muss dem dann zustimmen oder?
Erstellt am 14.08.2009 um 13:25 Uhr von kriegsrat
@ birwein
eine versetzung ablehnen kann der BR nur, wenn ein ablehnungsgrund nach § 99 betrVG gegeben ist und dieser substantiiert vorgetragen wird (werden kann)
alles andere ("der MA will unbedingt"etc) ist blabla und interessiert nicht
Ein Arbeitgeber darf Mitarbeiter innerhalb des Betriebes nach eigenem Ermessen versetzen (Landesarbeitsgericht Rheinland-Pfalz - 10 Sa 612/04). Grenzen dieser Weisungsbefugnis ergäben sich nur, wenn im Arbeitsvertrag eine bestimmte Tätigkeit vereinbart oder die neue Tätigkeit nicht „standesgemäß“ sei beziehungsweise zu Gehaltseinbußen führen würde. Das Gericht wies mit seinem Urteil die Klage einer Krankenschwester ab. Die Klägerin wollte erreichen, dass sie nur auf einer bestimmten Station eingesetzt werden dürfe. Das Krankenhaus hatte dagegen argumentiert, in Ausübung des so genannten Direktionsrechts obliege es den Vorgesetzten der Klägerin zu entscheiden, auf welcher Station sie eingesetzt werden solle. Das LAG sah es auch so. Die allgemeinen Leistungspflichten, die durch den Arbeitsvertrag beschrieben seien, bedürften der Konkretisierung durch entsprechende Weisungen des Arbeitgebers. Diesen Direktiven müsse der Mitarbeiter grundsätzlich Folge leisten
Erstellt am 14.08.2009 um 13:30 Uhr von Kölner
@birwein
*Vermutungsmodus an*
Wenn man in einem so großen Umfang AN versetzt, ist sehr oft tendenziell § 111 BetrVG im Spiel...
...und dann könnte der BR wenigstens schauen, was die AN für Vor- oder Nachteile erfahren, wenn sie versetzt werden. Ggf. muss auch der AG Angebote machen und Erklärungen abgeben, damit der Wechselwille der AN gefördert wird.
*Vermutungsmodus aus*
Erstellt am 14.08.2009 um 13:31 Uhr von birwein
Danke kriegsrat,
ich sehe das auch so. ich werde in einigen Fällen keine Gründe des § 99 finden und wollte hier nun schon mal vorab fragen, wie das andere BR entscheiden würden oder vielleicht schon mnal entschieden haben.
Erstellt am 14.08.2009 um 13:37 Uhr von birwein
Hallo Kölner,
sind nur 2 Mitarbeiter von einer chirurgischen Station und eine gesamte Station mit ca 16 MA betroffen. Wieviele dann genau wechseln müssen erfahre ich auch erst nächste Woche, bin bei dem Teamgesprächen (PDL und Stationen) mit dabei. Denk schon, das die PDL dann den MA das schmackhaft machen wird. Außerdem ist leider eine Veränderung dringend notwendig, klappte mit der Zusammenarbeit Innere und Chirurgie leider nicht. Und die Innere brauchte mehr Platz. Außerdem ist dannendlich wieder der richtige Arzt als Ansprechpartner vor Ort.
Erstellt am 14.08.2009 um 13:39 Uhr von nicoline
@birwein
kriegsrat ist mir zuvor gekommen! Wir haben das alles hinter uns, haben es auch anwaltlich prüfen lassen, mit dem Ergebnis, das kriegsrat jetzt vorgelegt hat. Im Zeitalter der DRG Abrechnung und immer mehr zunehmender interdisziplinärer Versorgung der Patienten, bleibt dem AG meistens auch nichts anderes übrig, als Umstrukturierungen vorzunehmen, wenn er irgendwie bestehen will. Leider muß man sagen, dass Krankenpflegepersonal, welches jahre-, jahrzehntelang in einer bestimmten Fachrichtung gearbeitet hat, lange braucht um sich an das interdisziplinäre Arbeiten zu gewöhnen und umzulernen, was meistens zu Lasten der Qualität der Patientenversorgung geht. Es gibt auch schon Krankenhäuser, die das Ganze geanau deswegen wieder zurückgedreht haben. Aber Ablehnungsgründe gibt es leider nicht, was natürlich nicht heißen soll, dass man als BR nicht versuchen sollte, für die MA ordentlich was zu verhandeln!
Erstellt am 14.08.2009 um 13:44 Uhr von Kölner
@nicoline
Also veranstaltet man das Ganze um AN loszuwerden, die sich nicht flexibel mit NEUEN Strukturen auseinandersetzen wollen... ;-)
Ich möchte nochmals mit Stichworten daran erinnern, was mir hier das Problem zu sein scheint:
- 16 AN sind betroffen
- Zusammenarbeit klappte nicht
- die Innere brauchte mehr Platz
- der richtige Arzt ist wieder als Ansprechpartner vor Ort
Liegt also das Problem nicht woanders?
Erstellt am 14.08.2009 um 14:03 Uhr von nicoline
@
*Also veranstaltet man das Ganze um AN loszuwerden, die sich nicht flexibel mit NEUEN Strukturen auseinandersetzen wollen... ;-)*
Du hast vergessen, den Vermutungsmodus anzustellen ;-))
*Liegt also das Problem nicht woanders?*
Sehr gut möglich! Aber hört sich das für Dich so an, als ob der AG an einer anderen Problemlösung bereit ist zu arbeiten, oder der BR auch nur die kleinste Möglichkeit hat, darauf einzuwirken, dass Problem anders zu lösen???
Tut mir leid, wenn ich das sagen muß, aber ganz, ganz, ganz manchmal ist es auch richtig und wichtig, Teams mal auseinander zu nehmen und neu zu mischen, damit es wieder vorwärts geht!
Erstellt am 14.08.2009 um 14:08 Uhr von Kölner
@nicoline
Den letzten Teil Deiner Aussage kann ich unterstreichen - sehr gut sogar!
Es hieß mal in einem schlauen Kommunikationsbuch für BR's: ...'man sollte das Problem immer von der Person trennen'...
Ich kann mir sehr gut vorstellen, dass das hier notwendiger denn je sein könnte.