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Dieser Beitrag ist vor 16 Jahren entstanden. Gesetzliche Regelungen und Rechtsprechung können sich seitdem geändert haben.

Betriebsvereinbarung

S
SteffenBRBerlin
Jan 2018 bearbeitet

Hallo,

wir (ein Unternehmen mit über 70 Standorten + ~2500 MA) plant eine Hausmesse. Diese Messe wird in einem Standort durchgeführt, wo ~500 MA des gesamten Unternehmens herangezogen werden (Freitag - Sonntag [eine Genehmigung des zuständigen Amtes liegt vor]). Wir haben "nur" 5 Standorte mit BR, aber auch einen GBR & WA. Der GBR (da bin ich mit drin) versucht derzeit eine Messevereinbarung mit dem AG zu erzielen, dieser hat aber die Verhandlungen derzeit abgebrochen.

Jetzt zu der eigentlichen Frage: Wodurch wird bestimmt, ob es eine überregionale Veranstaltung ist oder eine "lokale"?

Wir versuchen nämlich gerade das herauszufinden, mit der Hoffnung, das es eine überregionale ist, denn dann ist ja nur der GBR Entscheidungsfähig (auch für die nicht BR geführten Standorte). Und wir haben dann ein gutes Druckmittel in der Hand um eine vernünftige Betriebsvereinbarung für alle MA rauszuholen, bzw. die AG wieder an den Verhandlungstisch zu bekommen.

Vielen Dank für eure Hilfe Steffen

6.96903

Community-Antworten (3)

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ridgeback

14.08.2009 um 01:44 Uhr

SteffenBRBerlin, sonepar??

P
paula

14.08.2009 um 14:58 Uhr

geht es Euch hier um die Arbeitszeiten?

Die Frage von Mehrzeiten für eine Messe dürfte auch wenn es die MA mehrer Standorte betrifft trotzdem eine örtliche Angelegenheit sein.

Gerade bei der Genehmigung solcher Zeiten sind die örtlichen Besonderheiten von Bedeutung

S
SteffenBRBerlin

14.08.2009 um 19:02 Uhr

@ridgeback nee .. andere Branche

@paula Es geht in erster Linie darum: "Wodurch wird bestimmt, ob es eine überregionale Veranstaltung ist oder eine "lokale"?"

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