Ferienjob Kündigung
Hallo Zusammen,
unsere Ferienjobber sollen gekündigt werden, da wir zu wenig Aufträge haben und daher Kosten sparen müssen. Verträge haben eine Kündigungsfrist von 1 Tag. Nun möchten 2 dieser Arbeiter vor das Arbeitsgericht.
Die Personalabteilung kam gerade auf unseren BRV zu und wollte eine Unterschrift auf diese Kündigungen haben.
Was haltet Ihr von so einer Praktik?
Community-Antworten (13)
13.08.2009 um 18:54 Uhr
zum einen dürfte eine kündigungsfrist von nur einem tag fragwürdig sein zum zweiten hat nicht der BRV zu entscheiden, sondern das gremium betriebsrat muß angehört werden ....
14.08.2009 um 09:13 Uhr
Hallo, im Prinzip ist das zu befürworten. Besser die Ferienjobber gehen und die Stammbelegschaft bleibt erhalten. Eine Kündigungsschutzklage dürfte wohl wenig erfolg haben. Ausserdem ist der Ferienjob wohl vorbei bis man einen Termin beim Arbeitsgericht hat.
14.08.2009 um 15:31 Uhr
@ mainpower so wie es aussieht gab es keine Anhörung beim BR und deshalb soll der BRV mal eben schnell unterschreiben........im Prinzip ist das zu befürworten?? ich wußte auch nicht das KschKL nur Sinn machen wenn es einen schnellen termin gibt und ich noch arbeite ??
@ anuschka ich halte diese Praktik für unakzeptabel.
16.08.2009 um 16:14 Uhr
Da Ferienjobber vermutlich nur als vorrübergehende Aushilfe eingestellt wurden, spricht seitens des BGB nichts gegen die Kü´frist von nur 1 Tag. Es sei denn, das Arbeitsverhältnis würde über 3 Monate hinaus fortgesetzt.
Ohne ordnungsgemäße Anhörung des BR geht aber nichts!
Was diese 2 Arbeiter aber beim Arbeitsgericht erreichen wollen, erschließt sich mir nicht.
16.08.2009 um 21:50 Uhr
anuschka, was heißt denn genau "Ferienjobber"? Sind sie nur jetzt kurz im UN tätig oder schon seit mehreren Jahren immer wieder in den Ferien?
17.08.2009 um 10:08 Uhr
@spartacus. ich befürworte nicht die vorgehensweise sondern dass zuerst die Ferienjobber gehen und somit das Stammpersonal (noch) bleibt. Zur KschKL: Macht doch nur Sinn wenn ich meinen Arbeitsplatz erhalten will. Bei einem Ferienjobber der nur in den Ferien arbeitet weil er dann wieder in die Schule geht oder weiter Studiert sehe ich keinen Sinn darin meinen Arbeitsplatz einzuklagen. Es sei denn ich kann noch ein paar Euro herausschlagen.
17.08.2009 um 20:12 Uhr
Vielen Dank für Euren vielen Kommentare!
@Lotte - Ferienjobber heißt, das diese nur für dieses Jahr als Aushilfe in der Urlaubszeit eingestellt wurden. Daher auch die kurze Kündigungsfrist. Man hatte hier aber auch bereits im voraus mitgeteilt, dass durch die aktuell nicht ganz so gute Auftragslage die Dauer nicht sicher ist.
Ich finde es auch richtig, das man sich erst von den Ferienjobbern trennt bevor man an das Stammpersonal geht. Desweiteren versucht unsere Firma alles um die Kurzarbeit zu vermeiden. Allerdings hatte ich ein Problem damit, die Kündigung als BR zu unterschreiben, was wir auch nicht tun werden.
Chancen vor Gericht haben die beiden Schüler meiner Ansicht nicht, da die Kündigungsfrist eingehalten wurde.
17.08.2009 um 20:19 Uhr
Asche auf mein Haupt...
"Sind sie nur jetzt kurz im UN tätig oder schon seit mehreren Jahren immer wieder in den Ferien?"
Wäre das ein Unterschied?
17.08.2009 um 20:31 Uhr
Immie, wenn sie schon mehrere Jahre (mindestens ein halbes) nur für die Ferien AN des UN wären, würde eine KSchKlage überhaupt erst in Betracht kommen.
17.08.2009 um 21:20 Uhr
Wer hat denn ein halbes Jahr Ferien?;-)
17.08.2009 um 21:29 Uhr
Immie, es gibt AN, die nur in den Ferien arbeiten, aber das schon seit langem. 50 Tage im Jahr sind ohne SA möglich. Und solche AV über 50 Tage im Jahr gibt es, auch bei uns.
17.08.2009 um 22:46 Uhr
"wenn sie schon mehrere Jahre (mindestens ein halbes) nur für die Ferien AN des UN wären, würde eine KSchKlage überhaupt erst in Betracht kommen."
Werden die ganzen Zeiten dann etwa so lange zusammen gerechnet, bis die Wartezeit von einem halben Jahr erfüllt sind? Da melde ich doch mal erhebliche Zweifel an.
Oder wie ist obiger Satz zu verstehen?
17.08.2009 um 23:08 Uhr
Peanuts, nett, dass Du wenigstens ein "Oder wie ist obiger Satz zu verstehen?" hinterhergeschoben hast ;-)) Ist es denn so unüblich, jemanden einen Vertrag über 50 Tage/ Jahr zu geben und dann in der Ferienzeit einzusetzen? Ist der Vertrag im Februar zustande gekommen, hätte man jetzt die Möglichkeit zu klagen.
Aber da dies ja in Anuschkas Fall nicht der Fall ist, finde ich diese Diskussion etwas überflüssig
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