Erstellt am 13.08.2009 um 16:54 Uhr von kriegsrat
zum einen dürfte eine kündigungsfrist von nur einem tag fragwürdig sein
zum zweiten hat nicht der BRV zu entscheiden, sondern das gremium betriebsrat muß angehört werden ....
Erstellt am 14.08.2009 um 07:13 Uhr von mainpower
Hallo,
im Prinzip ist das zu befürworten. Besser die Ferienjobber gehen und die Stammbelegschaft bleibt erhalten. Eine Kündigungsschutzklage dürfte wohl wenig erfolg haben. Ausserdem ist der Ferienjob wohl vorbei bis man einen Termin beim Arbeitsgericht hat.
Erstellt am 14.08.2009 um 13:31 Uhr von spartacus
@ mainpower
so wie es aussieht gab es keine Anhörung beim BR und deshalb soll der BRV mal eben schnell unterschreiben........im Prinzip ist das zu befürworten??
ich wußte auch nicht das KschKL nur Sinn machen wenn es einen schnellen termin gibt und ich noch arbeite ??
@ anuschka
ich halte diese Praktik für unakzeptabel.
Erstellt am 16.08.2009 um 14:14 Uhr von Peanuts
Da Ferienjobber vermutlich nur als vorrübergehende Aushilfe eingestellt wurden, spricht seitens des BGB nichts gegen die Kü´frist von nur 1 Tag.
Es sei denn, das Arbeitsverhältnis würde über 3 Monate hinaus fortgesetzt.
Ohne ordnungsgemäße Anhörung des BR geht aber nichts!
Was diese 2 Arbeiter aber beim Arbeitsgericht erreichen wollen, erschließt sich mir nicht.
Erstellt am 16.08.2009 um 19:50 Uhr von Lotte
anuschka,
was heißt denn genau "Ferienjobber"? Sind sie nur jetzt kurz im UN tätig oder schon seit mehreren Jahren immer wieder in den Ferien?
Erstellt am 17.08.2009 um 08:08 Uhr von mainpower
@spartacus.
ich befürworte nicht die vorgehensweise sondern dass zuerst die Ferienjobber gehen und somit das Stammpersonal (noch) bleibt.
Zur KschKL: Macht doch nur Sinn wenn ich meinen Arbeitsplatz erhalten will. Bei einem Ferienjobber der nur in den Ferien arbeitet weil er dann wieder in die Schule geht oder weiter Studiert sehe ich keinen Sinn darin meinen Arbeitsplatz einzuklagen. Es sei denn ich kann noch ein paar Euro herausschlagen.
Erstellt am 17.08.2009 um 18:12 Uhr von anuschka
Vielen Dank für Euren vielen Kommentare!
@Lotte - Ferienjobber heißt, das diese nur für dieses Jahr als Aushilfe in der Urlaubszeit eingestellt wurden. Daher auch die kurze Kündigungsfrist. Man hatte hier aber auch bereits im voraus mitgeteilt, dass durch die aktuell nicht ganz so gute Auftragslage die Dauer nicht sicher ist.
Ich finde es auch richtig, das man sich erst von den Ferienjobbern trennt bevor man an das Stammpersonal geht. Desweiteren versucht unsere Firma alles um die Kurzarbeit zu vermeiden. Allerdings hatte ich ein Problem damit, die Kündigung als BR zu unterschreiben, was wir auch nicht tun werden.
Chancen vor Gericht haben die beiden Schüler meiner Ansicht nicht, da die Kündigungsfrist eingehalten wurde.
Erstellt am 17.08.2009 um 18:19 Uhr von Immie
Asche auf mein Haupt...
"Sind sie nur jetzt kurz im UN tätig oder schon seit mehreren Jahren immer wieder in den Ferien?"
Wäre das ein Unterschied?
Erstellt am 17.08.2009 um 18:31 Uhr von Lotte
Immie,
wenn sie schon mehrere Jahre (mindestens ein halbes) nur für die Ferien AN des UN wären, würde eine KSchKlage überhaupt erst in Betracht kommen.
Erstellt am 17.08.2009 um 19:20 Uhr von Immie
Wer hat denn ein halbes Jahr Ferien?;-)
Erstellt am 17.08.2009 um 19:29 Uhr von Lotte
Immie,
es gibt AN, die nur in den Ferien arbeiten, aber das schon seit langem. 50 Tage im Jahr sind ohne SA möglich. Und solche AV über 50 Tage im Jahr gibt es, auch bei uns.
Erstellt am 17.08.2009 um 20:46 Uhr von Peanuts
"wenn sie schon mehrere Jahre (mindestens ein halbes) nur für die Ferien AN des UN wären, würde eine KSchKlage überhaupt erst in Betracht kommen."
Werden die ganzen Zeiten dann etwa so lange zusammen gerechnet, bis die Wartezeit von einem halben Jahr erfüllt sind? Da melde ich doch mal erhebliche Zweifel an.
Oder wie ist obiger Satz zu verstehen?
Erstellt am 17.08.2009 um 21:08 Uhr von Lotte
Peanuts,
nett, dass Du wenigstens ein "Oder wie ist obiger Satz zu verstehen?" hinterhergeschoben hast ;-))
Ist es denn so unüblich, jemanden einen Vertrag über 50 Tage/ Jahr zu geben und dann in der Ferienzeit einzusetzen? Ist der Vertrag im Februar zustande gekommen, hätte man jetzt die Möglichkeit zu klagen.
Aber da dies ja in Anuschkas Fall nicht der Fall ist, finde ich diese Diskussion etwas überflüssig