BR-Sitzung während Kurzarbeit?
Hallo zusammen,
leider werde ich nicht ganz schlau daraus, wie die aktuelle Lage bzgl. BR-Sitzungen während Kurzarbeit ist. Wir sind ein Gremium welches über 2 Standorte verteilt ist. Dazu kommt, dass sämtliche Mitglieder gerade zu den unterschiedlichsten Zeiten in Kurzarbeit sind und es somit ein wirklicher Krampf ist, alle zusammen zu bekommen.
Da wir aber dringend eine Sitzung einberufen müssen und das im Umkehrschluss bedeutet, dass wir auch BRM aus der Kurzarbeit holen müssen meine Frage: es geht keinem um eine Vergütung oder sonstiges, aber dürfen BRM, die in Kurzarbeit sind, an Sitzungen teilnehmen? Da wir eh schon so schlecht aufgestellt sind, möchte ich vermeiden, dass uns der AG hierbei belangen kann.
Vorab schon mal vielen Dank für eure Rückmeldungen!
Community-Antworten (3)
10.08.2020 um 15:46 Uhr
Natürlich dürfen und meiner persönlichen Meinung nach müssten diese auch zu Sitzungen gehen. Genau wie ein BR-Mitglied welcher in Urlaub ist, kann er auch in Kurzarbeit der BR-Arbeit nachgehen. In eurem Fall müssten sogar die Stunden gut geschrieben werden. Manche AG sind der Ansicht, dass während der Kurzarbeit der BR weniger zu tun hat, genau das Gegenteil ist der Fall.
10.08.2020 um 16:28 Uhr
Hier greift § 37 (2) BetrVG. Wenn bedingt durch die Kurzarbeit die BR Sitzung (oder auch andere Tätigkeiten) nur außerhalb der Arbeitszeit erledigt werden können, so hat das BRM Anspruch auf entsprechende Arbeitsbefreiung. Im konkreten Fall bedeutet das, dass die Stunden die kurzgearbeitet werden eben ein andermal entfallen. Ob dann der nächste Arbeitstag zum Kurzarbeitstag wird oder ob einfach entsprechend weniger Stunden am Arbeitstag geleistet werden muss mit den Vorgesetzten abgesprochen werden.
10.08.2020 um 20:53 Uhr
Sehe ich auch so. Ihr müsst halt BR-Tätigkeit ausserhalb der betriebsüblichen Arbeitszeiten machen. Im Sinne des § 37 BetrVG ist Kurzarbeit der betriebsbedingte Grund.
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