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Nachtschichtmitarbeiter sollen in die Tagschicht

A
anuschka
Jan 2018 bearbeitet

Hallo Zusammen,

benötigen Eure Hilfe! Wie ist die rechtliche Seite, wenn bedingt durch schlechte Auftragslage die Nachtschicht für unbestimmte Zeit gestrichen werden soll? Die Mitarbeiter sollen dafür in der Tagschicht eingesetzt werden um dadurch die Urlaubsengpässe zu umgehen. Allerdings müssen die Mitarbeiter natürlich ohne Nachtschichtzulage arbeiten.

Vielen Dank für Eure Hilfe!

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Community-Antworten (2)

S
Solarkrieger

12.08.2009 um 18:34 Uhr

Ich denke mal rechtlich gesehen könnt ihr da nich viel machen. Wenn keine Nachtschicht gearbeitet wird, gibt es auch keine Zulagen. Man könnte aber versuchen einen Zuschuss durch den AG zu erhalten auf der Basis das die MA normalerweise in Schichten arbeiten und einen Geldverlust hinnehmen müssten. Ob das umsetzbar ist kommt auf die Umstände im Unternehmen und auf die jeweilige GL an.

E
Erwin

12.08.2009 um 20:32 Uhr

@anuschka

Der BR sollte prüfen ob das Handeln des AG nicht eine Betriebsänderung mit Anrecht auf Interessensausgleich (hierin Ausgleich für entgehende Zulage) besteht. Der4 AN sollte prüfen was im ArbV steht. Steht dort, dass er in Nachsicht/ Schicht arbeite, kann der AG nicht einfach eine Schicht wegfallen lassen.

Weiter ist der BR gem. § 87 (1) in der MB

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