Teilbetriebe und Betriebsrat
Hallo in die Runde!
Wir haben ein Unternehmen, das in 2 verschiedenen Tätigkeitsfeldern arbeitet. Dieses Unternehmen hat einen Hauptsitz mit dem Tätigkeitsfeld A und darüber hinaus bundesweit 4 Teilbetriebe mit jeweils mindestens 5 - 20 Mitarbeitern, alle im Tätigkeitsfeld B beschäftigt. Insgesamt haben wir mittlerweile mehr als 200 Mitarbeiter. Einen Betriebsrat gibt es schon lange. Der existierende Betriebsrat besteht aus 5 Mitarbeitern des Hauptsitzes und einem Mitarbeiter eines der Teilbetriebe und mir, ebenfalls aus einem Teilbetrieb. Die Teilbetriebe werden vom Hauptsitz aus verwaltet und haben jeweils nur eine Art Abteilungsleiter. Alle Betriebsstätten sind untereinander mehr als eine Stunde entfernt. Nun zum Problem: Die Interessenvertretung für die Teilbetriebe gestaltet sich zunehmend schwierig, da die Tätigkeitsfelder recht verschieden sind. Dazu kommen die räumliche Trennung und die Tatsache, dass nur 2 der 4 Teilbetriebe vertreten sind. Die Sitzungen müssen immer beide Tätigkeitsfelder abdecken, fachliche Kompetenz und Verständnis für das jeweils andere Tätigkeitsfeld ist aber nur eingeschränkt vorhanden. Meine Frage: Können wir eine eigenständige Interessenvertretung für das Tätigkeitsfeld B (insgesamt ca. 60 Mitarbeiter) erreichen oder müssen wir dazu in jedem Teilbetrieb einen eigenen Betriebsrat bilden? Vielen Dank für die Unterstützung!
Community-Antworten (3)
07.08.2020 um 09:59 Uhr
Ein Betriebsrat ist für Betriebe (Betriebsteile zu wählen. - nicht für Tätigkeitsfelder siehe dazu § 4 BetrVG
Ihr müsstest / könntet daher in jedem Betriebsteil einen eigenen BR wählen der für den Standort zuständig ist und mit den verschiedenen (wahrscheinlich 1er BR) dann einen GBR gründen.
07.08.2020 um 10:03 Uhr
Ihr könnt mit Hilfe der Gewerkschaft einen Tarifvertrag über die Strukturen der Interessenvertretungen abschließen. Dann habt ihr Klarheit (§ 3 BetrVG)
07.08.2020 um 16:04 Uhr
Wir sind (noch) nicht in der Gewerkschaft. Danke für die Hilfe!
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