Liebe Kolleginnen und Kollegen,
Seit geraumer Zeit muss man sich als geneigter Antwortgeber ja fragen, was hat dieses Forum verdient? Hat es die einen oder anderen Antwortgeber verdient? Hat es die eine oder andere Frage bedurft? Hat es die Jungs von google in der einen oder anderen Region verdient?
Fakt ist: Schimpfen ist nicht so einfach, wie es vielleicht scheint.
Man sollte sich im Griff haben: Wenn man nämlich während eines Kündigungsschutzprozesses – also im Gerichtssaal – das Auftreten des Arbeitgebers mit dem Auftreten der Schergen des Dritten Reiches vergleicht, ist eine fristlose Kündigung stets gerechtfertigt (Hessisches LAG).
Wenn ich aber meinen Arbeitsplatz öffentlichkeitswirksam als menschenunwürdig bezeichne ist eine Kündigung gerechtfertigt (LAG Berlin-Brandenburg).
Eher scheint schon der Nazi-Spruch ‚Jawoll mein Führer‘ erlaubt zu sein, denn vor einer Kündigung wegen eines solchen Spruches bedarf es einer Abmahnung (LAG Rheinland-Pfalz). Konsequent erscheint dann auch die Rechtsprechung, dass man seinem Chef mit den Worten kommen kann, dass dieser ‚nicht von der Seite einen anwichsen‘ soll, wenn er schlechte Laune habe (LAG Rheinland-Pfalz).
Den Papst in einer kath. Einrichtung zu verunglimpfen ist wieder nicht erlaubt. Diesem blasphemischen Mitarbeiter darf man fristlos kündigen (LAG Baden-Württemberg).

Apropos Kündigung:
Die Ehefrau muss und sollte man tunlichst heftig bearbeiten, keine Sachen oder Schriftstücke von Dritten im Supermarkt anzunehmen. Wenn schon in einem Haushalt lebend, dann ist diese nämlich zum Empfang einer Kündigung berechtigt! Hat betroffene Arbeitnehmer dem Arbeitgeber die Türe nämlich nicht zur persönlichen Überreichung der Kündigung die Tür geöffnet, lauere ich als Arbeitgeber der Ehefrau im Supermarkt auf und übergebe ihr das Schreiben. Passt sagte das BAG!

Alles in allem war es hier im Forum ein Jahr mit Grausen, Schrecken und einigen wenigen positiven Ereignissen. Ich wünschte, dass die ein oder andere eher Knecht Ruprecht begegnet. Die anderen dürfen am Abend unter Weihnachtsbaum vielleicht ein wenig darauf achten, wer sich noch im Raum befindet. Denn je nach Lage, ist vielleicht der Arbeitgeber dabei und sinnt auf Rache bei der ein oder anderen blöden Bemerkung, damit es im Jahr 2012 (oder später) heißt: Das Gericht hat geurteilt…
Schöne Weihnachten!