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Betriebsrat krank/ im Mutterschutz

F
fragezeichen
Jan 2018 bearbeitet

Nachdem unsere Betriebsrätin für 1 Jahr in die Erziehungszeit gegangen ist, bin ich (als stellvertretende Betriebsrätin9) nun nachgerückt. Im nächsten halben Jahr werde ich für 6 Wochen ausfallen, und es gibt keine weiteren Nachrücker auf der Liste. Da bei uns in diesem Zeitraum über Abfindungen gesprochen werden wird (der Betrieb zieht 2011 an einen anderen Ort um) frage ich mich, ob eine Neuwahl empfehlenswert ist, damit die Belegschaft nicht so lange ohne Betriebsrat ist. Oder gibt es andere Möglichkeiten, übergangsweise eine (nicht gewählte) Vertretung zu bestimmen?

4.42003

Community-Antworten (3)

R
rolfo

10.08.2009 um 17:57 Uhr

Auch während der Elternzeit kann BR-Tätigkeit ausgeübt werden, ebenso deine 6 wöchige Verhinderung ist kein Grund keine BRarbeit zu machen. Wenn der BR jetzt zurücktritt lauft ihr doch Gefahr zuviele neue BR`s ohne Erfahrung zu bekommen. Und für die bevorstehende Betriebsverlegung ist das wirklich nicht gut. Wieviel BRM habt ihr, soll aus deinem Posting (Betriebsräte9) hervorgehen dass ihr 9 BRM seid?

F
fragezeichen

11.08.2009 um 11:38 Uhr

Lieber rolfo, danke für die Antwort. Wir sind ein 1-Personen-BR, die 9 war ein Tippfehler. Wenn ich nicht da bin, ist niemand im Betrieb ansprechbar. Was passiert denn, wenn die GL den Betriebsrat über eine Sache informieren möchte, aber niemanden erreicht?

R
rolfo

11.08.2009 um 12:29 Uhr

erreichbar ist der Betriebsrat ja auch zuhause, das musst du dem Arbeitgeber eben klar machen

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