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Arbeitgeber möchte die Volle- Freistellung Reduzieren

S
SBBR
Aug 2020 bearbeitet

Hallo zusammen,

ich bin als BR von meiner Arbeit Voll-freigestellt, das Unternehmen wird Corona bedingt, ca. 11 Beschäftigte weniger (von ca. 206 Beschäftigten) für die zweite Jahreshälfte beschäftigen. Demnach soll die Freistellung reduziert werden um kosten zu sparen.

Meine Frage: gibt es eine Rechtsgrundlage für die Reduzierung?

Grüße und danke für die Antworten. :-)

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Community-Antworten (16)

K
Kjarrigan

05.08.2020 um 10:35 Uhr

Nein, Ab 200 gibt es eine Freistellung. Punkt DAs wird Naber nicht jeden Tag neu geprüft sondern es zählt der Zeitpunkt der Wahl. Und wenn ihr da > 200 hattet - steht Euch 1 ganze Freistellung zu.

Und bei 5 unter 200 und den recht schwierigen Zeiten wird doch die BR Arbeit nicht weniger sondern eher mehr - Kündigungsanhörungen, Dienstpläne mit Kurzarbeit etc etc.

Oder hat der BR nix zu tun? und der AG sieht Euch nur Däumchendrehend im BR Büro sitzen.

K
kratzbürste

05.08.2020 um 11:55 Uhr

Auch im § 38 BetrVG ist von "in der Regel Beschäftigte " die Rede. Kurzfristige Schwankungen spielen keine Rolle. Außerdem: Der Anspruch auf Freistellung für die erforderliche Zeit nach § 37 BetrVG besteht ja weiter. Da dürfte der AG schnell merken, dass er nichts spart.

P
Pickel

06.08.2020 um 02:12 Uhr

Kjarrigan: „ sondern es zählt der Zeitpunkt der Wahl. Und wenn ihr da > 200 hattet - steht Euch 1 ganze Freistellung zu.“

Völliger Unfug. Richtig ist dass bei Unterschreiten der 200 und keinen geplanten Aktivitäten zur erneuten Aufstockung die Stelle mit dem selben Tag entfällt.

M
Moreno

06.08.2020 um 10:20 Uhr

Hier hat der Pickel und AG Recht! Unter dauerhaft 200 AN steht Euch keine Freistellung nach §38 BetrVG mehr zu. Dann komme ich eben jeden Morgen in die Abteilung und sage zum Vorgesetzten so bin bis Feierabend im BR Büro. Mal schauen wie schnell der beim AG steht und sich beschwert ;-)

S
SyMa

06.08.2020 um 12:52 Uhr

Vermutlich hat Kjarrigan sich dahingehend getäuscht, dass die geschilderte Änderung der MA Anzahl in diesem Fall keinen Einfluss auf die Größe des BR hat. Es bleibt nach wie vor ein 9er BR. Wenn dein AG es verlangt, ist die Freistellung aber hinfällig, wenn auch weiter mit weniger als 200 MA geplant wird.

Am Besten das Gespräch mit dem AG suchen und darum bitten, vom Entzug der Freistellung abzusehen. Lenkt er nicht ein, kannst du Dich einfach jeden Morgen bei deinem Vorgesetzten zur BR Arbeit abmelden und unmittelbar vor Feierabend wieder zurückmelden. Nach einiger Zeit kann man ja dann mit dem AG nochmals über eine generelle Freistellung sprechen.

P
Pickel

06.08.2020 um 13:02 Uhr

" Lenkt er nicht ein, kannst du Dich einfach jeden Morgen bei deinem Vorgesetzten zur BR Arbeit abmelden und unmittelbar vor Feierabend wieder zurückmelden. Nach einiger Zeit kann man ja dann mit dem AG nochmals über eine generelle Freistellung sprechen."

Wenn es um Einhaltung uns Gesetz geht sind hier alle immer sehr genau. Nur nicht wenn eigene Interessen davon beschnitten werden. Der BR darf sich fast(!) immer für BR-Tätigkeiten abmelden. Er darf dies aber in keinem Fall nutzen, um damit taktisch eine Freistellung zu erzwingen. Das ist schlichtweg rechtsmissbräuchlich. Jeder AG wird das so interpretieren und die Zusammenarbeit wird stark belastet. Und Schuld ist in dem Fall dann mal der BR.

M
Moreno

06.08.2020 um 13:09 Uhr

Pickel bei ca. 195 Mitarbeitern und noch Corona bedingten Einschränkungen kannst Du davon ausgehen, dass der BRV weiterhin ganztags mit Betriebsratsarbeit beschäftigt ist. Wenn der AG dies nicht erkennt dann meldet sich der BRV eben beim Vorgesetzten ab, und hält sich damit an die geltenden Gesetze!

P
Pickel

06.08.2020 um 13:16 Uhr

Ob Corona (jetzt noch) dafür herhalten kann eine Einzelperson aus dem Gremium täglich ganztags zu beschäftigen hängt wohl stark vom Unternehmen und der Krise dort ab.

Im Mittel ohne Sonderfällen wie Kündigungen, neuer Betriebsvereinbarung etc. wird Corona sicherlich keinen täglichen Arbeitsbedarf in dem Umfang über Wochen generieren. Die meisten Prozesse sollten irgendwann umgestellt sein und so dynamisch sind die Entwicklungen mittlerweile nicht mehr. Nicht für alles darf Corona hinhalten.

Ansonsten: Das ist exakt das was ich schrieb: Wenn es notwendige BR-Arbeit ist, gelten die bekannten Regeln. Ein taktisches Nutzen um eine einem nicht zustehende Bevorteilung zu erzwingen ist Rechtsmissbrauch und steht jedem BR verdammt schlecht zu Gesicht wenn man sonst auf Recht besteht.

M
Moreno

06.08.2020 um 13:22 Uhr

Ach Du meinst bei 200 ist eine Vollfreistellung berechtigt und bei 199 gibts nichts mehr zu tun? Es ist kein Rechtsmissbrauch der BRV muss sich abmelden und gut ist! Und Corona bedingt haben sicherlich alle Betriebsräte mehr zu tun und solange solange die Coronaverordnungen anhalten wird dies so bleiben!

S
SyMa

06.08.2020 um 13:23 Uhr

Meine Antwort zielte nicht darauf ab, die Freistellung zu erzwingen. Ich wollte nur einen Weg aufzeigen, wie man auch ohne permanente Freistellung seinen BR Pflichten nachkommen kann. Natürlich darf man sich auf dem Weg nur freistellen, wenn auch BR-Arbeit tatsächlich anliegt. Wir sind gerade in genau der gleichen Situation (über 200 auf unter 200). Die Zusammenarbeit mit unserem AG funktioniert aber gut und von einem Ende meiner Freistellung ist noch nicht gesprochen worden.

Pickel hat aber absolut Recht damit, dass man auch als BR unbedingt sauber bleiben muss.

SBBR würde ich raten, dass ganze möglichst gelassen aufzunehmen und dann ggf. in einem Teil der Arbeitszeit die BR Arbeiten zu verrichten. Mann darf bei so etwas die wichtigeren Themen nicht aus dem Blick verlieren.

M
Moreno

06.08.2020 um 13:29 Uhr

Warum in einem Teil der Arbeitszeit? Wenn BR Arbeit weiterhin die volle Arbeitszeit benötigt dann kann man sich auch über den 37er voll frei stellen.....und bleibt sauber ;-)

S
SyMa

06.08.2020 um 13:37 Uhr

...ja doch, klar. Mit einem Teil meinte ich alles von 0% bis 100%. Eben das, was gerade für BR Arbeit erforderlich ist. ;-)

B
BRSB

06.08.2020 um 13:49 Uhr

hallo zusammen, vielen dank für die antworten. Die GF hat vorgeschlagen ab 2021 eine 50% Freistellung. Bis dahin werden wir die Personalstärke beobachten, gegebenenfalls ist eine Verhandlung notwendig. Wie es weiter geht werde ich dann berichten. Grüße

P
Pickel

06.08.2020 um 14:22 Uhr

„ moreno Ach Du meinst bei 200 ist eine Vollfreistellung berechtigt und bei 199 gibts nichts mehr zu tun?“

Dreh mir bitte nicht die Worte im Mund um, um von deinem moralischen Cerry Picking abzulenken.

M
Moreno

06.08.2020 um 14:32 Uhr

Ach Pickel ich mache was ich will mit Deinen Arbeitgeberbeiträgen!

H
Hangman

06.08.2020 um 17:54 Uhr

@ SBBR: Sei vorsichtig mit der 50%- Regelung. Vor einigen Jahren gab es das auch mal bei uns (auf Wunsch des AG ;-) ). Das Ergebnis war, dass die Halb- Freigestellten regelmäßig angequietscht wurden wenn sie mehr als 20 Std/Wo. BR- Arbeit gemacht haben. Irgendwann haben die dann die Nase voll gehabt und ihre Voll- Freistellung in Anspruch genommen. Glaube mir, Du kannst keine vernünftige BR- Arbeit unter diesen Vorraussetzungen machen

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