Fristen BetrVg
Hallo Kollegen,
bin neu im BR und habe eine Frage an die erfahrenden Kollegen...
Wir sind ein 7- Köpfiges Gremium. Von denen sind 4 im Urlaub und 2 im Krankenstand. jetzt wurde mir eine Anhörung vorgelegt, die eine Einstellung eines Abteilungsleiter zum 01.09.09 vorsieht. Jetzt habe ich zwar am 05.08.09 die Anhörung entgegen genommen, per Empfangsbestätigung, und nun muss ich feststellen, dass die 4 Kollegen noch eine weitere Woche im Urlaub sind und die 2 Kollegen im Krankenstand, weiss keiner ob die zum Dienst erscheinen. Wie lange läuft hier die Frist? Auf die Frage, ob es ein Außertarifliches Arbeitsverhältnis ist (§5 BetrVG) verneint man die Frage, jedoch soll dieser aber außertariflich bezahlt werden. (Bei uns gibt es keinen Tarifvertrag, alles ist per BV's geregelt) Wir haben auch keine Ersatzmitglieder mehr. Bin ich überhaupt berechtigt, diese Anhörung zu bearbeiten, geschweige in Empfang zu nehmen...
Hmmm.... Was nun...
JungBR
Community-Antworten (7)
10.08.2009 um 09:57 Uhr
JungBR, da der Däubler unter § 22 RN 6 schreibt: "Die Vorschrift gilt entsprechend, wenn der BR wegen zeitweiliger Verhinderung von BR-Mitgliedern, die auch nicht durch Ersatzmitglieder vertreten werden können, nicht mehr beschlussfähig ist (BAG 18. 8. 82, AP Nr. 24 zu § 102 BetrVG 1972)..." gehe ich davon aus, dass Du die Anhörung bearbeiten kannst.
10.08.2009 um 14:46 Uhr
"Bin ich überhaupt berechtigt, diese Anhörung zu bearbeiten, geschweige in Empfang zu nehmen." Ja, bei Verhinderung des BRV und des Stellvertreters beginnt auch sofort bei Entgegennahme die Frist von einer Woche zu laufen. Für deinen Fall gilt §99 BetrVG. Dein Problem ist die Beschlussunfähigkeit nach §33 Abs. 2. Du kannst nur die Frist ablaufen lassen, wenn du nicht drei weitere Mitglieder auftreiben kannst. Auch Mitglieder im Krankenstand können u.U. teilnehmen
10.08.2009 um 15:43 Uhr
neskia, das sehe ich anders
10.08.2009 um 16:46 Uhr
Lotte hat recht, es sollte zwar nicht passieren dass der BR nicht mehr beschlussfähig ist wegen Urlaubsplanung, kommt aber immer wieder vor.
10.08.2009 um 16:57 Uhr
rolfo, das meinte ich eigentlich nicht, obwohl Du natürlich vollkommen Recht hast ;-))
Ich spielte darauf an, dass in JungBRs Fall der § 22 BetrVG greift, auch wenn § 13 nicht greift. Daher mein Zitat aus dem Däubler.
10.08.2009 um 17:09 Uhr
Lotte, ich weiss was du damit meintest und du hast recht!
12.08.2009 um 00:32 Uhr
Hallo zusammen,
vorerst vielen Dank für eure guten Ratschläge. Diese waren mir sehr hilfreich! Langsam macht das BR- dasein, richtig Spass...
Ich habe heute der Anhörung nicht zugestimmt, da einige wichtige Unterlagen fehlten und die neu zu besetzende Stelle nicht intern ausgeschrieben war...
Cool....
Bis denne JungBR
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