Erstellt am 10.08.2009 um 03:41 Uhr von DerAlteHeini
hansemerkur
Begeht ein BR Mitglied im Rahmen seine Betriebsratsarbeit Verfehlungen dürfte hier wohl nur ein Vorgehen gem.: §23 BetrVG in Frage kommen.
Nur bei schwersten Verfehlungen dürfte eine Kündigung gerechtfertigt sein, wie z.B. Diebstahl, sexuelle Übergriffe, Körperverletzung, Betrug, usw..
Kritik und Sarkasmus in Newsletter oder andere BR Info gegenüber dem Arbeitgeber, dürfte zu den legalen Mitteln der Informationspolitik eines BR gehören.
Erstellt am 10.08.2009 um 06:27 Uhr von ridgeback
@hansemerkur,
man müsste den genauen Wortlaut der Komplimente an den AG kennen, um es besser beurteilen zu könne.
Folgender Satz könnte unter Satire fallen:
Wieso bekomme ich regelmäßig Fressattacken, Dünnpfiff und Menstruationsblockaden, wenn der Chef erscheint? Das er kein Gewissen im Kopf hat, erwähnen wir jetzt nicht.
Erstellt am 10.08.2009 um 08:58 Uhr von waschbär
@hansemerkur,
was macht ihr da ? Spielt ihr mit dem AG Wer ist der Sträkste im Land ? So wird das ja überhaupt rein gar nichts bei euch ! Mensch WACHE auf ! Erst darüber nach denken WAS alles passieren könnte, dann handeln.
Erstellt am 10.08.2009 um 10:20 Uhr von Biggy
hansemerkur schon mal was von vertrauensvolller Zusammenarbeit gehört.
Wie wollt ihr das denn bewerkstelligen wenn ihr öffentlich gegen euren Arbeitgeber schießt.
Ich sag nicht ihr sollt euch alles gefallen lassen, aber meiner Meinung nach kommt man nicht weiter wenn man sich wie im Kindergarten benimmt.
Wie sähe es denn aus wenn euer Arbeitgeber das gleiche machen würde? Ich als BRV würde mich heftig wehren, denn verunglimpflichen würde ich mich und meine Kollegen nicht lassen
Konstruktive Kritik ja, aber doch nicht so wie ihr es macht.
Erstellt am 10.08.2009 um 10:43 Uhr von waschbär
@Biggy,
wegen "Wie sähe es denn aus wenn euer Arbeitgeber das gleiche machen würde?" Das macht er schon siehe Hansemerkur "Kündigung".
Scön das Du auch nun mal meiner Meinung bist, nun können wir ja zusammen Hansemerkur "verknöpeln".....
Erstellt am 10.08.2009 um 11:04 Uhr von hansemerkur
Es wurde eine gesetzteswidrige Handlung des AG im Newsletter erwähnt, diese kommentiert und zeigt auf, wie man es anders machen kann. Die vertrauensvolle Zusammenarbeit wurde von Seiten des AG übrigens schon mehrmals gebrochen, indem in laufenden Verhandlungen über ein Thema bereits Fakten geschaffen wurden. Und es ging um Themen, die für die Belegschaft von Interesse sind. Es gab keine persönlichen Angriffe.
"-Auf keinen Fall bedeutet der Grundsatz der vertrauensvollen Zusammenarbeit, dass etwa der BR ein unter den Arbeitnehmern aufgekommenes Unbehagen unter dem Deckel halten müsste. Auch kann ihm unter Berufung auf diesen Grundsatz nicht mehr, wie dies in einer älteren LAG-Entscheidung geschehen ist, untersagt werden, AG-kritische Flugblätter zu verteilen. "
Und nun?
Erstellt am 10.08.2009 um 11:10 Uhr von Immie
@hansemerkur
"Eine gesetzeswidrige Handlung"...aus deiner Sicht?
Oder wurde diese zur Anzeige gebracht und dein AG für schuldig befunden?
Erstellt am 10.08.2009 um 11:48 Uhr von Waschbär
@hansemerkur,
so gut ich deinen Gräuel Verstehen kann , es ist nun mal nicht vorgesehen das ein BR sich auf diese Art zu Wehren hat. Auch wenn es den AG freut da er dann schneller kündigen kann .
Natürlich , kann der AG die Verbreitung der Blätter nicht untersagen wenn du dich auf das LAG berufst . ABER es ist doch nun mal so das DU zu einem Ergebnis kommen musst ! Oder willst du dich bis zur Wahl an Urteilen $ etc ... abarbeiten ? Zum Schluss hast du dann das wesentliche aus den Augen verloren und deine Wiederwahl ist in Gefahr und dann ???
Ihr solltet eure Kritik anders an den AN bringen , was hilft es den bitte wenn die AN nun wissen der AG macht was er will ?
Was willst du von der Belegschaft ? Das sie sagen OH ja es gibt Wege das anders zu machen ! ??
Aber wer macht den Anfang ???
So wie ich das Lese , ist euer Newsletzter , leider wohl mehr Verwirrend als hilfreich ....
Es Arbeitet mehr dem AG in die Hand.
Ziel muss doch sein , das der AG sein handeln Gesetzes konform gestaltet ODER aber das er es sich gar nicht erst Traut weil er weiß das nicht NUR der BR dagegen ist SONDERN die Gesamte Belegschaft bereit ist dies nicht mit zu machen .
Ich weiß wie schwer wie mühsam und wie viele Haue es gibt und die enttäuschungen . Ich kenne es zu gut .
Ich habe in meiner Laufbahn schon so oft Harsche Tritte bekommen. Aber immer hin habe ich dadurch nun einen Knackpo ! Auf den können Kokosnüsse zerschellen .
Erstellt am 10.08.2009 um 13:00 Uhr von hansemerkur
@waschbär:
"Ziel muss doch sein , das der AG sein handeln Gesetzes konform gestaltet ODER aber das er es sich gar nicht erst Traut weil er weiß das nicht NUR der BR dagegen ist SONDERN die Gesamte Belegschaft bereit ist dies nicht mit zu machen ."
Genau darum geht es! Und er hat bereits angefangen dies zu machen.
Meine Wiederwahl interessiert mich null- mir gehts um die Sache.
Die endscheidende Frage wurde aber bisher nicht beantwortet.
Aus welchen Gründen kann der AG auf Grund eines Flugblatts dem BR kündigen=?
Erstellt am 10.08.2009 um 13:04 Uhr von ridgeback
@hansemerkur,
die Antwort, hat Der Alte Heini schon gegeben.
Erstellt am 11.08.2009 um 08:15 Uhr von waschbär
@hansemerkur,
ich würde dir Kündigen wegen das Leuchtet jeden ein " Treu und Glauben " . Durch das verbreiten von Betriebsinterna, welche nicht im unmittelbaren zusammenhang stehen für die Belegschaft und deren Arbeit.
Ist das Arbeits und Vertrauensverhältnis zerrüttet und unheilbar . Eine weitere zusammen Arbeit ist nicht weiter zumutbar. Der Betriebsfrieden ist nachhaltig gestört . Sie sind bis auf weiteres unter Furtzahlung der Bezüge Freigestellt von der Arbeit.
Sicher ist das alles nicht Formal Richtig , aber im Kern das was dir der AG konnte.
Deine Aussage "Meine Wiederwahl interessiert mich null- mir gehts um die Sache."
Das ist ein unding ! wie kann dir deine wiederwahl "latte" sein ? Ausser du bist in den BR Gespolppert mit der Rosabrille ?? Und nun wo du die Grenzen siehst ziehst du deinen Merkur ein .
Aber ich deudte deine Aussage mehr als eine Tiefemotionale welche aus der Situation erraus geboren wurde und das Verstehe ich . auch mir streubt sich öfters mal als BRM das Nackenfell ....
Deshalb, ist es mir wichtig dich ein Stück zu Begleiten, damit du nicht unnötig spolperst, aber es kann nur eine Hilfe zur Selbst hilfe sein.
Versuche , es mal sachlich zu sehen und stecke dir ein ziel und wäge ab, was der preis ist bitte auch auf länge sicht.