Geheimhaltung verletzt
Griaß Gott und servus mitanand!
Bei uns in der Firma gibt es leider seitens Betriebsräte eine undichte Stelle. Einer der Betriebsräte, erzählt nach fast jeder BR-Sitzung anscheinend viele Datails die Geheim und Vertraulich sind der Tochter. Diese ist auch in der Firma tätig, aber ist nicht im Gremium vertreten (kein BR). Leider erzählt diese Mitarbeiterin (Tochter) wichtige persönliche, emotionale Informationen/Entscheidungen aus dem Gremiumgespräch an Dritte weiter. Dies führt zu extremer Unruhe in der Firma.
Was könnte man gegen dem Betriebsrat und deren Tochter unternehmen? Welche Paragrafen ist hier einsetzbar?
Bachmann Kurt
Community-Antworten (4)
04.08.2020 um 09:46 Uhr
Ganz schwieriges Thema. Nicht alles was der AG als Geheimhaltungswürdung erachtet ist dies auch. Wir werden auch von unserem BRV immer wieder auf die Geheimhaltungspflicht hingewiesen. Die erste Frage die ich mir stellen würde, ist das alles so Geheim was ihr besprecht? Oftmals machen viele BRs auch den Fehler zu wenig an ihre Kolleginnen und Kollegen zu kommunizieren und damit erst recht Unruhe in die Belegschaft bringen. Was ganz klar ist, Personenbezogene Daten unterliegen der Geheimhaltungspflicht. Ich würde als BRV das BR-Mitglied ansprechen und ihn daraufhinweisen, dass er dies doch bitte bleiben lassen soll. Emotinale Entscheidungen gehören auch nicht in das Gremium. Ich muss als BRM emotionslos entscheiden (auch wenn dass manchmal sehr, sehr schwer fällt). Siehe auch BetrVG §79 Geheimhaltungspflicht
04.08.2020 um 10:17 Uhr
Siehe auch § 120 BetrVG.
04.08.2020 um 10:34 Uhr
Aber wie immer Kratzbürste (du hast mit dem §120 BetrVG völlig recht), da wo kein Kläger, da auch kein Richter. Wer kann in diesem Fall klagen? Sicher der AG und der BRV. Macht einer von beiden das? Jedenfalls sollte man das BRM auf diesen Paragrafen hinweisen.
04.08.2020 um 18:29 Uhr
wenn ich die Frage richtig verstehe, geht es hier nicht um vom AG als geheimhaltungspflichtig deklarierte Informationsinhalte, sondern um Themen, die in der BR-Sitzung diskutiert und/oder beschlossen wurden. Dies ist natürlich vom jeweiligen Inhalt abhängig, aber vielleicht helfen hier folgende Infos weiter: § 79 BetrVG, hierzu auch Fitting § 79 Abschnitt V, insbesondere V40; § 120 Abs. 2 BetrVG
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