BV Vergütungsverordnung - Wer hat so eine BV abgeschlossen? HILFE!!!
Hallo, wir (BR) sind auf der Suche nach einer BV Vergütungsverordnung als alternative zum BAT. Unser GF will vorsorglich zum erwartenden Urteil zum "alten BAT" wegen Diskriminierung des Alters bei der Eingruppierung nach Lebensaltersstufen eine BV mit uns abschließen. Wer hat schon mal so eine BV abgeschlossen? Ach ja wir sind nicht an ein Tarifsystem gebunden, da AG in keinem Arbeitgeberverband ist, wir ein sogenannter freier Träger. Haustarifvertrag mit einer Gewerksachaft hatten wir auch schon angestrebt, aber wir sind für die Gewerkschaft ver.di und GEW a) zu klein ( 100 MA mit geringfügig Beschäftigten) und b) haben wir einen zu geringen Organisationsgrad.
Community-Antworten (5)
06.08.2009 um 15:17 Uhr
eine BV halte ich wegen möglicher kollision mit dem § 77 Abs. 3 BetrVG für bedenklich.... dessen sperrwirkung laut BAG auch für nichttarifgebundene AG gilt ob eine BV nach § 87 Abs.1 Pkt 10 möglich wäre, wäre zu prüfen.........
06.08.2009 um 18:26 Uhr
@BRADV
Nicht alles was AG wollen dürfen sie auch, ein BR sollte den § 77 kennen und hier sich sofort an die Gewerkschaft wenden und dort das Anliegen des AG einmal vortragen.
PS: Auch nicht alles was BR wollen dürfen diese ;.)
Das mit dem wollen/ können und dürfen ist immer so eine Sache, aber dafür gibt es ja Seminiare, auch hier bei WAF ;-))
06.08.2009 um 19:04 Uhr
Soweit so gut, aber unsere Gewerkschaft hat uns im Regenstehen lassen und schön, dass es den § 77 BetrVG gibt, aber für neueingestellte MA(`schuldigung hatte ich vergessen zu erwähnen) soll diese BV auch nur gelten. Laut Anwalt und Gewerkschaft können wir für diesen Personenkreis eine BV abschließen. Wir wollen dies natürlich nicht, weil über die Höhe des Gehaltes können wir nicht mitbestimmen, aber Grundsätze zur Eingruppierung können doch aufstellen oder?
06.08.2009 um 19:42 Uhr
@BRADV, wie Du richtig beschreiben hast: "über die Höhe des Gehalts können wir nicht mitbestimmen...". Wollt Ihr allein einen "Tarif" erarbeiten, seit Ihr schnell auch allein auf weiter Flur! Sicherlich lassen sich viele Teile eines Manteltarifs in Betreibsvereinbarungen verpacken. Allerdings habt Ihr keine Möglichkeiten (z.B. Arbeitskampf), diese auch durchzusetzen. Sollte Euch Eure Gewerkschaft "im Regen stehen gelassen" haben, sollte Ihr nicht einknicken, sondern hinterfragen, warum!! Fehlt es einfach an GewMitgliedern in Eurem Betrieb? Gewerkschaft ist keine Dienstleisterin im Sinne einer Versicherung, sondern entwickelt ihre Stärke aus der Anzahl ihrer Mitglieder!! Sollte der zuständige Funktionär seiner Aufgabe nicht gerecht werden, dann sitzt er am falschen Platz und muss ersetzt werden. Dies entscheiden die Mitglieder!! Warum setzt Ihr Euch nicht durch? Mit kämpferischen Grüßen
07.08.2009 um 14:07 Uhr
Herzlichen Dank für die Aufmunterung. Aber unsere KollegInnen sind nicht dazu zu bewegen massenhaft in die Gewerkschaft einzutreten. wir werben schon seit 5 jahren, weil wir einen haustarifvertrag abschliesen wollten. Es sind dann noch 5 KollegInnen eingetreten, so dass wir einen Organisationsgrad von 11 % hatten und dafür wollten beide Gewerkschaften (GEW und Verdi) nicht für uns tun. Ja und unsere KollegeInnen sind nicht so kämpferische. Also einen Arbeitskampf geht gar nicht. Das würde nur unser BR machen und das ist ein wenig lächerlich. Aus diesem Grund sind wir erpressbar, weil die Masse steht nicht hinter uns. Und alles argumentieren, dass unser GF nach dieser BV Vergütungsordnung auch an ihre Gehälter ran will, interessiert sie im moment nicht sonderlich. Traurig aber war: SozialarbeiterInnen und TherapeutInnen helfen lieber anderen als sich selber. Nun noch mal zu meiner anfänlichen Frage: Hat schon mal jemand eine BV zu diesem Thema abgeschlossen?
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