Hallo zusammen, meine Frage: bis November 09 hatten wir im Schnitt 225 Beschäftigte, durch Interessenausgleich & Sozialplan (wirtschaftliche Lage) mußten wir uns leider von 36 Kolleginnen und Kollegen trennen. Jetzt haben wir 189 Beschäftigte noch, und im März nächstes Jahr sind BR-Wahlen. Frage: hat der BR nach der Wahl noch Anspruch auf eine Freistellung nach § 38 BetrVG oder nicht. Unter Berücksichtigung, dass in unserer Personalplanung für 2010/11 , 210 Beschäftigte steht denke ich das wir weiterhin nach der Wahl einen Freigestellten haben. Habe ich damit recht, oder habe ich einen Denk- lesefehler?

Danke für eure Antwort im Voraus