Weiterentwicklung in der Freistellung?
hallo ihr Fachmänner, habe da mal ne Frage. Ich bin freigestellter BR und nun werden Entwicklungsmöglichkeiten ( 3 neue Schichtleiter) gesucht. Ich will keiner werden, aber durch mein Amt bin ich aber auch nicht in der Lage das zu werden nur theoretisch gedacht. Wenn das schon nicht geht werde ich doch finanziell dem Teamleiter freigestellt da meine voraussetzungen der Ausgewählten gleich gewesen wären oder ? Danke für eure Antwort und die Grundlage dazu. Ich lese nämlich immer nur das man nicht benachteiligt werden darf, genau das würde aber passieren.
Community-Antworten (8)
05.08.2009 um 15:53 Uhr
Hallo Torstenxxx den Teamleiter wird wohl die GL auswählen und das ist dann eben jemand anders. Auf Deine finanzielle Frage, wenn deine Kollegen alle mehr bekommen bei gleicher Tätigkeit und Du nicht, dann wärst Du Benachteidigt. Ebenso bei einer Weiterbildung in Deiner Abteilung, wenn alle gehen dürfen und Du nicht, dann wärst Du auch Benachteidigt.
05.08.2009 um 15:57 Uhr
Danke Schmusezecke, das er ihn sich aussucht und mich ehr nicht will ist klar, aber was ist wenn es eben nur 3 von 120 werden können ich aber gar nicht in die Auswahl der 120 kam aufgrund meiner Freistellung.???
05.08.2009 um 15:58 Uhr
@Torsten, Du willst KEINER werden. Könntest es aber ? Wer sagt das ? Dein EGO? Warum kannst Du es nicht werden? Lege dein AMT nieder oder gebe die Freistellung ab UND schon bist Du im Bewerbungverfahren.
"Ich lese nämlich immer nur das man nicht benachteiligt werden darf, genau das würde aber passieren. ..."
äh? Wer sagt denn das Du im Nachteil bist? Wenn du dich Bewirbst, musst Du bestimmte Werte erreichen, ein Wert ist Wohl die Verfügbarkeit, die ist doch gegeben, bei guter Steuerung .)))))
Ich weiß aber zumindest was Sonja, von dir halten würde und ich sage nun nicht was ich davon halte, ansonsten müsste ich zu geben das Sonja bei dir Recht hätte, wenn ich mich der Spekulation hin geben würde was ich nicht mache alleine schon meine Zeilen, wenn Du sie denn alle Gelesen hast sind mehr als Straffe für dein ansinnen .... Vielleicht hast du Glück und bekommst noch mehr Po PO voll von anderen vielleicht auch nicht .
05.08.2009 um 16:09 Uhr
Hey wieso können es nur 3 von 120 werden, braucht man dafür bestimmte Voraussetzungen oder können?
05.08.2009 um 16:21 Uhr
@TorstenXXX, Hast Du die AUSWAHLKRETERIEN Schriftlich bzw das Du wegen deiner Freistellung als BR nicht reinkommst? Grundsätzlich kannst Du dich auch in der Freistellung Bewerben , natürlich muss klar sein , das die Freistellung nicht halt bar ist bei Annahme der Aufgabe .
Sollte es wirklich auf Grund der Freistellung BR zu einer Diskriminierung kommen, bitte Schriftliche Ablehnung verlangen .
Dann hast Du was in der Hand , da hilft dir die Diskriminierungsstelle laut Berichten zwar nicht aber mit einem Anwalt hättest du bestimmt Erfolg beim Vergleich .
05.08.2009 um 16:30 Uhr
@waschbär
wieso Freistellung niederlegen? Er muss sich nur auf die Stelle bewerben, wird er dann wegen der Eignung genommen, kann er immer noch weiter entscheiden. Er kann dann auch sagen, danke aber ich bleibe weiter freigestellt und muss dann entsprechend entlohn werden § 72 BetrVG.
Entscheidet sich der AG für einen anderen Bewerber, hat der BR alle Möglichkeiten im Rahmen der MB ggf. kann auch das BRM wegen des Verdachtes der Benachteiligung wegen der Mandatswahrnehmung/ Freistellung gegen den AG klagen.
Das freigestellte BRM darf auch an der beruflichen Entwicklung nicht gehindert oder benachteiligt werden. Ganz besonders nicht wegen der Mandatswahrnehmung
05.08.2009 um 17:02 Uhr
Torsten, ich finde ja, dass hier mal wieder der Spruch "ein entgangener Vorteil ist kein Nachteil" hevorragend passt. Nur für eine Leitungsstelle, die man gar nicht ausfüllen will, Geld zu bekommen, finde ich persönlich etwas merkwürdig...
06.08.2009 um 16:02 Uhr
@diealte, ich hätte es nicht Treffender Schreiben können. @Lotte, sehe ich auch so :)
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