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Vorsitz/Sitzungführer?

K
Kunterbund
Jan 2018 bearbeitet

Hallo, muss der Vorsitzende die Sitzung leiten oder kann er das auch einfach anderen freigestellten übertragen?

6.25607

Community-Antworten (7)

D
DerAlteHeini

03.08.2009 um 16:33 Uhr

Kunterbund Üblicher weise leitet der Vorsitzende des BR die Sitzung. Aber ist der BR damit einverstanden, dürfte es auch kein Problem sein, wenn ein anders Mitglied des Gremiums die Sitzung leitet. Da die Willensbildung des BR nur über Beschüsse erfolgt, sollte der BR seinen Willen zur Leitung der Sitzung auch entsprechend beschließen.

K
Kunterbund

03.08.2009 um 20:32 Uhr

..und wenn die freigestellten das nicht wollen, weil es ihnen nicht liegt, der Vorsitz sich aber hinstellt und sagt "es bleibt immer alles an uns hängen?"

G
Galaxy

03.08.2009 um 21:52 Uhr

@kunterbund

Dann solltet Ihr einen neuen BRV wählen, denn das das leiten einer BR-Sitzung an Ihm "hängen" bleibt, das hätte ihm klar sein müssen, als er zum BRV gewählt wurde und die Wahl angenommen hat.

P
pirat

03.08.2009 um 22:15 Uhr

@galaxy, einwandfrei...wobei sich mir die Frage stellt:"es bleibt immer alles an uns hängen?", wer ist jetzt gemeint mit uns?

K
Kunterbund

03.08.2009 um 23:02 Uhr

...an ihm und dem Stelli Alle Leute können nun mal nicht gleich viel Arbeit machen, die anderen haben ja noch ihre vertraglichen Jobs. Es gibt noch 2 teil freigestellte und die sollen das eben auch ab und an mal tun. "Wir müssen immer an alles denken, ihr macht euch alle keinen Kopf un d verlasst euch nur auf uns" das hören wir ständig.

H
HHHHHHF

04.08.2009 um 10:39 Uhr

---"Wir müssen immer an alles denken, ihr macht euch alle keinen Kopf un d verlasst euch nur auf uns" das hören wir ständig.---

Da ist aber was wahres drann, ist bei uns genauso, manche BRM denken, na wir haben ja einen Freigestellten der macht das dann schon alles. Da helfen nur klärende Gespräche denn alle sind im BR und wollen den AN helfen, da sollte man sich nicht ausschließen und sich nur auf den ein oder anderen verlassen. Jeder ist verpflichtet sich mit der gesetzlichen Grundlage des BetrVG auseinander zusetzen und danach zu handeln, also auch selber sich vorbereiten usw.

K
Kölner

04.08.2009 um 13:07 Uhr

@HHHHHF Wie im richtigen Leben: Die Würdenträger jammern über das Fussvolk und das Fussvolk ist nicht bereit Frondienste zu leisten.

Schade finde ich ja immer, dass es dann freigestellte BRM gibt, die es offensichtlich nicht verstehen mit pädagogischem Geschick und taktischer/psychologischer Führungsstärke ihrer Freistellung gerecht zu werden. Demnach wäre es konsequenter, dass der/die Freigestellte seine/ihre Freistellung wieder abgibt!...oder ein entsprechendes Seminar besucht.

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