W.A.F. LogoSeminare
Dieser Beitrag ist vor 16 Jahren entstanden. Gesetzliche Regelungen und Rechtsprechung können sich seitdem geändert haben.

§ 84 BetrVG Beschwerde über mobbenden Kollegen - Hat jemand aus dem Forum mit so etwas schon einmal Erfahrung sammeln können und kann uns daher Tipps geben?

A
Alischa
Nov 2016 bearbeitet

Hallo Betriebsratskolleginnen und -kollegen,

ich habe eine Frage und bitte um eure Fachkundige unterstützung.

Ein Kollege hat an den Betriebsrat einen Brief geschrieben, in dem er den BR- auffordert dem Inhalt des Briefes nachzugehen. Im Brief steht, das sich der Verfasser von einem anderen Kollegen gemobbt fühlt. Im Brief wird auch geschildert, wie der angeblich mobbende Kollege, Auszubildende über die Qualität des gemobbten Ausbilders ausfrägt. Er fragt auch die Azubis ob sie wüsten, oder gehört hätten ob der gemobbte Ausbilder sich schon über Kündigungsabsichten geäußert hätte. Der angebliche Mobber hat eine Vorgesetztenfunktion jedoch ohne Disziplinarische vollmacht. § 84 BetrVG ist bekannt. Die Personen dies betrieft sind uns Betriebsrat persönlich eher unbekannt, da wir regional mit sehr vielen Zweigstellen arbeiten. Auf Grund § 84 muss man sich der Sache annehen aber wir haben diesbezüglich keine Erfahrung. Wie würdet ihr an die Sache heran gehen? Hat jemand aus dem Forum mit so etwas schon einmal Erfahrung sammeln können und kann uns haher Tipps geben?

Über eure fachkundigen Antworten freuen wir uns sehr!

Viele liebe Grüße Alischa

9.44309

Community-Antworten (9)

W
Waschbär

31.07.2009 um 17:09 Uhr

Alischa, Lade die Kollegin bitte mal ein und dann hört euch an was sie noch dazu sagt, oft relatviert sich das im Gespräch, mit Ladet sie ein meine ich nicht den gesammten BR zum Gespräch. p.s es gibt Seminare da wird man extra auf das Mobbing vorbereitet ! Wir selber haben auch eie Mobbing Beauftragte im Rat die sich Besonders um so was kümmert. Allerdings sind wir auch grosssssssss . Ich weis ja um die Problematik in kleineren Betrieben, wegen Schulung etc...

A
Alischa

31.07.2009 um 19:25 Uhr

Hi waschbär,

erst mal vielen Dank für deine Antwort.

Gibt es noch Wortmeldungen?

D
dirkane

02.08.2009 um 01:44 Uhr

Hallo, wenn der Mobber eine leitende Funktion ausübt, ist er vielleicht sogar verpflichtet, sich über die Qualität etc. seiner MA zu erkundigen. Insofern sollte man mit dem Begriff Mobbing sehr vorsichtig umgehen. Erst konkret prüfen und dann in eurer Sitzung über die weitere Vorgehensweise beraten.

A
Alischa

02.08.2009 um 12:10 Uhr

Hi dirkane,

vielen Dank für deine Antwort.

Grüße Alischa

P
peters

02.08.2009 um 12:38 Uhr

Wenn ein Vorgesetzter sich über die Arbeit seines Mitarbeiters (des Ausbilders) ein Bild verschaffen möchte, dann bestimmt nicht über den Weg, Andere (Auszubildende) über ihn auszufragen. Und wenn, dann würde ich überlegen, darüber eine Vereinbarung mit dem Betriebsrat zu schließen (Leistungs- und Verhaltenskontrolle).

Wenn Kollegen einen anderen Mitarbeiter beurteilen sollen, besteht immer die Gefahr, dass zu viele subjektive, persönliche Bewertungen reinfließen. Außerdem ist es für Auszubildende wegen ihres Abhängigkeitsverhältnisses sicher kaum zumutbar, sich über ihren Ausbilder zu äußern.

Nebenbei gesagt: ich finde, wenn sich die Beschwerde an den BR richtet, ist §85 und nicht 84 zu betrachten.

A
Alischa

02.08.2009 um 18:28 Uhr

Hallo peters,

ebenfalls vielen Dank für deine Antwort. Das mit §85 stimmt natürlich.

Gruß Alscha

A
Alischa

03.08.2009 um 09:48 Uhr

Hallo BR-Kolleginnen und Kollegen,

wir werden als erste Reaktion eine BR-Sitzung dürchführen in welcher wir den gemobbten Kollegen hören.

Viele liebe Grüße an alle Leser/innen Alischaa

W
Waschbär

03.08.2009 um 12:15 Uhr

@Alischa, ich könnte mich an deine Honig sammt weiche Art, gewöhnen.....

A
Alischa

03.08.2009 um 13:03 Uhr

Hi waschbär,

ein Termin für eine BR-Sitzung inkl. Anhörung des angeblich gemobbten Kollegen steht.

Nach einem Telefonat mit dem Kollegen konnten wir erfahren, das dieser auch bereits

einen Rechtsanwalt aktiviert hat.

Viele liebe Grüße Alischa

Ihre Antwort