Urlaubsvertretung/Schicht als stellv. BR-Vorsitzender - Gibt es da Möglichkeiten/Rechte für mich?
Hallo, ich bin stellv. BR-Vorsitzender in einer Firma mit ca. 450 MA. Der Vorsitzende ist der freigestellte MA. Kann ich fordern z.B. wärend deS Urlaubes vom Vorsitzenden freigestellt zu werden? Auch mache ich normalerweise Schicht, nur muss ich in einer Spätschicht eigentlich zu 100% meinem Job nachkommen. Und hätte keine Zeit für den BR. Das kann ich nicht mit meiner BR-Tätigkeit vereinbaren! Gibt es da Möglichkeiten/Rechte für mich?
Gruß
Michael
Community-Antworten (4)
31.07.2009 um 15:53 Uhr
@Michl, Augenmerk auf....... "Anders als die zusätzliche Freistellung ist die Ersatzfreistellung zu behandeln. Sofern ein freigestelltes Betriebsratsmitglied vorübergehend verhindert ist (z.B. wegen Urlaub oder Krankheit), kann nach der Rechtsprechung Anspruch auf eine Ersatzfreistellung bestehen...."
31.07.2009 um 15:54 Uhr
@Michl, "Und hätte keine Zeit für den BR." Doch, hast du. Denn die Betriebsratstätigkeit geht vor der vertraglichen Arbeit! Das ist einfach so und vom Betriebsverfassungsgesetz, also von höchster Ebene genehmigt! Du kannst dich während des Urlaubs vom BRV selbst freistellen.
"Mitglieder des Betriebsrats sind von ihrer beruflichen Tätigkeit ohne Minderung des Arbeitsentgelts zu befreien, wenn und soweit es nach Umfang und Art des Betriebs zur ordnungsgemäßen Durchführung ihrer Aufgaben erforderlich ist."
31.07.2009 um 15:56 Uhr
@pirat,
"kann" Bestimmung....
Dürfte auf die Belegschaftsstärke ankommen, ob man eine volle Freistellung machen kann.
Und bei 450 Kollegen hab ich da so meine Zweifel!
31.07.2009 um 16:01 Uhr
Ahoi ML kann schon sein, aber... 1., ist es lesenswert und fördert u.U das Erkenntnisvermögen 2., gibt es ja noch Deinen Weg! ;-)
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