Hallo zusammen.

Unser AG will unseren bestehenden Schichtplantool erweitern und im Rahmen dessen es ermöglichen, dass die Mitarbeiter von zu Hause aus auf den Schichtplan Zugriff haben.

In der Anleitung ist unter anderem folgender Passus enthalten: Verstöße gegen diese Vorgaben, insbesondere vorsätzliche oder grob fahrlässige Handlungen, die z.B. den unberechtigten Zugriff auf Daten oder Systeme und deren Missbrauch ermöglichen, können zu arbeitsrechtlichen Konsequenzen führen.

Muss der AG nicht vor der Einführung es uns vorstellen (sie wollten die Information einfach nur in die Wissensdatenbank einstellen und die Funktion freigeben)?

Sind wir nicht aufgrund der Detenschutzbestimmung zumindest nicht anhörungspflichtig?

Bitte um Hilfestellung.

Vielen Dank und Gruß,

Huse