Erstellt am 31.07.2009 um 10:14 Uhr von sensenmann
moin moin, wie Du selber schreibst, bist Du Angestellter. Du hast ja wohl keine Verträge mit den 5 MA abgeschlossen. Also kannst Du wie jeder andere MA auch zum BR gehen.
Erstellt am 31.07.2009 um 10:15 Uhr von Werner
Hallo nafets,
darfst Du ohne Rücksprache Leute einstellen und entlassen (leitender Angestellter nach §5 BetrVG)???
Wenn nein gilt das BetrVG auch für Dich!
Erstellt am 31.07.2009 um 10:40 Uhr von waschbär
@ nafets,
Natürlich darf deine Geschäftsleitung sagen was du zu tun und lassen hast..... Was passiert ABEr wennDu es denoch machts weil ihre "Anmerkung" ohne Substanz ist ????
Gehst DU als Vertretter deiner Kollegen ZUM Betriebsrat ODER bist Du im Betriebsrat ????
Selbst der Ag darf zum Betriebsrat gehen und was fragen oder sagen, aber er darf NICHT Betriebsrat sein (Wählbarkeit und so ein Paar dinge die ein BRM nicht sein kann).
führungskraft, das ist ein sehr weit dehnbarer nicht 100ig einheitlicher Begriff deshalb, gibt es in der BertVG die Definition von dem LT....