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Dieser Beitrag ist vor 8 Jahren entstanden. Gesetzliche Regelungen und Rechtsprechung können sich seitdem geändert haben.

Datenschutz: Wichtig für den BR? / Datenschutzbeauftragter: auch als BR möglich?

P
Pitter
Jan 2018 bearbeitet

Guten Morgen,

ich bin BR eines Kleinunternehmens (unter 21 MA). Aber auch für uns gilt die neue Datenschutzverordnung. Dies wurde uns soeben von einem Abteilungsleiter erklärt. Wir müssen diese Bestimmungen nun bis zum Mai 2018 umsetzen und dazu auch einen Datenschutzbeauftragten bestimmen.

Inwieweit MUSS sich der BR auch mit dem Datenschutz befassen? Ich denke schon, da es ja auch um Mitarbeiterdaten geht... Muss / sollte man als BR einen entsprechenden Lehrgang besuchen?

Und eine weitere Frage wäre, ob es ggf. sinnvoll sein könnte, dass ein BR selbst den Posten des Datenschutzbeauftragten übernimmt? Und... darf ein BR das überhaupt?

Danke und Gruss, Pitter

63201

Community-Antworten (1)

A
anwatec

15.12.2017 um 16:50 Uhr

ich war letztens bei einem Seminar dazu. Einer der Referenten berichtete, dass dieses Thema unter den Landesdatenschutzbehörden sehr umstritten sei. Es gäbe einige, die auf Grund der EUDSGVO der Auffassung seien, dass zukünftig auch der BR verantwortliche Stelle sei (und nicht mehr nur der AG) und dass daher der BR entweder durch den DS-Beauftragten des AG oder aber durch einen eigenen DS-Beauftragten zu prüfen ist. Andere Aufsichtsbehörden sehen wohl weiterhin nur den AG als verantwortliche Stelle. Aber diese empfehlen wohl den AG auch den BR durch den DSB prüfen zu lassen.

Ich selber kann es nicht abschätzen. Ich habe aber den Eindruck, dass es hier noch keine gefestigte Meinung gibt. Aber ich denke die Gremien sollten sich zumindest schon einmal mit dem Gedanken vertraut machen, dass sie ggf. in Zukunft geprüft werden müssen

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