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Dieser Beitrag ist vor 16 Jahren entstanden. Gesetzliche Regelungen und Rechtsprechung können sich seitdem geändert haben.

Frist beim Einreichen - für Antrag auf Ausschluss aus dem Betriebsrat § 23 BetrVG, Grobe Pflicht Verletzung?

A
andraberg
Jan 2018 bearbeitet

Kann mir jemand sagen, wie lange ein Beschluss bei einem Anwalt liegen darf? Der Antrag lautet Ausschluss aus dem Betriebsrat § 23 BetrVG, Grobe Pflicht Verletzung. Oder Könnte es nur eine Drohung sein, denn am 8.7.2009 wurde das Schreiben angeblich an den Anwalt geschickt sagt zumindest die BRV. Ein Mtglieder fragten nach, gab sie zur Antwort, das liegt beim Anwalt weis ich doch nicht wie lange so was geht.

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Community-Antworten (9)

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Apfelfreund

30.07.2009 um 20:09 Uhr

Warum Anwalt?

Ausschluss eines Betriebsrates muss beim Arbeitsgericht beantragt werden. Fristen am besten dort erfragen.

A
andraberg

30.07.2009 um 20:27 Uhr

Weil die BRV sich einen anwalt genommen hat,

L
Lotte

30.07.2009 um 21:00 Uhr

andraberg, gibt es denn einen Beschluss des BR, der das Ansinnen der BRV stützt? Oder will sie ein BRM ausschließen und hat sich deswegen nun (angeblich) einen Anwalt genommen?

A
andraberg

30.07.2009 um 22:06 Uhr

Ja es gibt einen Beschluss, sie hat am 6.07.2009 von mir gefordert, ich solle das BR Mandat niederlegen, wenn nicht wird man über einen Anwalt die Amtsenthebung beim Arbeitsgericht beantragen. ie hat mich auch gleich aus allen Ausschüßen enthoben dies allerdings ohne Gremiums Beschluss.

M
monalisa

30.07.2009 um 22:13 Uhr

@andraberg, sie (BRV) kann dich nicht aus den Ausschüssen rausschmeissen! Dazu braucht es für jeden einzelnen Ausschuss in dem du vom gesamten Gremium reingewählt wurdest - wiederum vom gesamten Gremium einen Mehrheitsbeschluss! Wie stehen denn die Betriebsratskollegen der BRV gegenüber? Denkt mal drüber nach, diese "Tante" ihres Amtes zu entheben! Dann weiss sie u. a. auch, wie sowas geht!

A
andraberg

30.07.2009 um 22:21 Uhr

würde ich gerne machen, aber die hat die mehrheit vom Gremium sowas im griff, das kann nicht beschrieben werden die würde über leichen gehen, ich hoffe und wünsche dass sie bald mal bestraft wird für ihre hinterlistigkeit. danke dir für deine antwort

N
Nudel

30.07.2009 um 22:50 Uhr

@andraberg, hab das alles gelesen und es ist der Hammer. Aber manche denken wunders wer sie sind, unsere BRV war oder ist nicht anders. Kurze frage du Arbeitest nicht zufällig in einem Seniorenheim?

A
andraberg

30.07.2009 um 23:11 Uhr

nein ich arbeit in einen mittelständischen unternehmen seit 1973 und bin seit 1981 BR, deshalb bin ich auch so was von enttäuscht von den Mitgliedern. danke dir deine worte tuen gut halte dich auf dem laufenden

D
DerAlteHeini

31.07.2009 um 13:58 Uhr

andraberg Was sollst du denn schlimmes gemacht haben, dass man dich aus dem BR werfen will. Nicht alles was so einige BR Könige und sein Gefolge denken, sind vernünftige Begründungen für ein Ausschlussantrag beim Arbeitsgericht.

Vielleicht solltest du die Vorsitzende vor vollendete Tatsachen stellen und versuchen mit einer einstweiligen Verfügung die Teilnahme an Ausschüssen, den du angehörst zu erzwingen. Dieser Weg dürfte möglich sein, da die Vors. dich ohne entsprechende Beschlüsse des Gremiums dich aus den "Ausschüssen" enthoben hat.

Hier solltest du dir einen Fachanwalt nehmen, um wieder in die Ausschüsse rein zukommen. Gleiches würde ich vorschlagen wenn ein Ausschlussantrag beim Arbeitsgericht wirklich gestellt wurde. Die Kosten für den RA muss der AG tragen.

Sollte der BR wirklich mit einem Ausschlussantrag gegen dich vorgehen, so kann es sein, wenn es denn von deiner Seite geschickt angestellt wird, dass ein rechtskräftiger Beschluss des Gerichts in dieser Legislaturperiode gar nicht mehr zu Stande kommt. Wird im nächsten Jahr ein neuer BR gewählt und auch du wider in den BR kommst, so würde sich dieses Verfahren eh selbst erledigen.

Also Kopf hoch und immer selbstbewusst auftreten.

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