Hallo,

wir und der Arbeitgeber wollen eine Betriebsvereinbarung wegen der Grippe aufstellen. Falls die Belegschaft zu 50% erkrankt ist, soll man seinen Urlaub verlegen und eine Vetretung machen. Wäre das ligitim? Müssen wir, der Betriebsrat da was beachten?

MfG