Betriebsvereinbarung Pandemie?
Hallo,
wir und der Arbeitgeber wollen eine Betriebsvereinbarung wegen der Grippe aufstellen. Falls die Belegschaft zu 50% erkrankt ist, soll man seinen Urlaub verlegen und eine Vetretung machen. Wäre das ligitim? Müssen wir, der Betriebsrat da was beachten?
MfG
Community-Antworten (19)
30.07.2009 um 16:11 Uhr
Hmmm, keiner ne Idee. Das Thema ist ganz neu. Grippepandemie, Kriesenstab. Unsere Innung und die Geschäftsleitung haben für uns Mitarbeiter auch jedemänge Desinfektionsmittel und Masken und und bereit gestellt.
Und wir wollten schin für den Fall der Fälle eine Betriebsvereinbarung haben. Hat denn schon jemend eine in deise Richtung abgeschlossen?
MfG
30.07.2009 um 16:14 Uhr
Klar, die gibt es doch als Vordruck zu den Masken dazu.
30.07.2009 um 16:15 Uhr
Und wo genau? Kann ich da einen Link dazu haben?
30.07.2009 um 16:26 Uhr
@sommerkind, So richtig er gibt mir das keinen echten sinn ? Was soll in der Bvgeregelt werden ??? Es ist ja schö das der AG Desi und Mundschutz stellt.
Aber im Kern will er Ja nur eine Urlaubssperre Legitimieren. Und ob er die NUR für den Fall der Fälle ins Rollen bringt oder nicht doch eine Hintertür auf bauen will , das ist hier die Frage. Es gibt genügend § die Greifen in EINEM ECHTEN Notfall ! Aber das muss auch ein NOTFALL sein, wenn 50% der Menschen hier mit Grippe halb Tot im Bett liegen....
Überlege mal, wer kommt dann noch zur Arbeit ? Ich finde SiFI Filme ja nicht immer toll über solche Tehemen ! Aber im Kern haben Sie über das Verhalten von Menschen Recht ! Keiner ist so Blöde und lässt in Lebendsgefahr seine Famiele im Stich NUr um zur Arbeit zu gehen, die es eh nicht mehr gibt !
Nicht mal ich.. obwohl ich muss dann wohl mir ein anders Fellüber ziehen und da dann wohl das machen was ich nicht will :((( Wer will schon einen Waschbären mit einer Waffe in der Pfote ??? Der für Ordnung und Gesetz sorgen soll ??? Na ja immer hin hätte ich dann vieleicht eine Lösung für die Probleme mit den BRMs die eigendlich eh.... gehören . Mhh lass mal Pandiemie kommen .....Ich suche schon mal das Handbuch, damit ich wieder weis vor vorne und hinten bei dem G3 war.. ach nie ich bekommne ja wieder dieses Plastikgewhr G36 :(((( Mit den kleinen Patronen :((( Da nimmt mich doch keiner ernst mit :(((( Bei meinem Glück bekomme ich zur rücken dekung eine Truppe mit Wiesepanzern :(( Das sind die kleinen dinger guckst du Suchmaschiene... nee wie tun die mir nur an .(((((( Ich glaube ich schmeisse alles weg und krabbel unter Midnightlady rock ! Sonst erschiesst mich nachher so ein Wilderer Jäger aus Kurpfalz :) Als abstimmen, wer ja werr nein, wer weiss nichts ?? OK Pandemie ist einstimmit abgelehnt ! @Sommerkind Sommerkind du solltest wirklich nicht immer diese Ego Schooter spielen ! Du siehst ja was passieren könnte ! HELO 3 2/4 Angriff der Oliven Waschbären in Herzunterhosen .-()
30.07.2009 um 16:42 Uhr
@ waschbär
kann ja seine dass du deine Firma nicht magst, wir machen uns halt echt sorgen. Und deine Antwort ist hier fehl am Platz. Aber danke! Wir wollen die Vetretung regeln, damit es für uns Mitarbeiter keine Nachteile gibt.
30.07.2009 um 17:01 Uhr
@sommerkind
Also, die Rechtslage bezgl. genehmigtem Urlaub ist klar. Der AG kann nur dann widerufen, wenn sonst der Betrieb daniederliegt. Dann muss er aber auch alle damit zusammenhängende/ entstehen Kosten tragen.
Eine BV welche diese Rechtslage nicht beachtet dürfte keine Rechtskraft erlangen. Also BR würde ich mich daher auch hier zurück halten. Soll der AG doch im Rahme der Rechtslage entscheiden.
Dann aber hat er auch das Kostenthema und ggf. das Prozessrisiko .
Wenn es also wie in vielen Betrieben üblich zu Beginn des Jahre eine Urlausbsliste gab und die AN haben sich dort eingetragen und den Einträgen wurde nicht vom AG wiedersprochen dürfte es das gewesen sein. Denn auch AN müssen ja Urlaub auch mit der Familie planen und buchen.
30.07.2009 um 17:09 Uhr
@Sommerkind Welche Panik-Mache betreibt ihr da? Oder denkt ihr diese Pandemie wird bei euch im Betrieb zur Epidemie und nur bei euch erkranken 50%?
30.07.2009 um 17:21 Uhr
@ erwin ...Wenn es also wie in vielen Betrieben üblich zu Beginn des Jahre eine Urlausbsliste gab und die AN haben sich dort eingetragen und den Einträgen wurde nicht vom AG wiedersprochen dürfte es das gewesen sein....
Nein das stimmt nicht. Eine Urlaubsliste ist nicht verbindlich für den AG. Nur der Urlaubsplan ist es. Der entsteht aus der Urlaubsliste, durch Zustimmung des Betriebsrats zu der darin enthaltenen Urlaubsplanung.
@ w(h)aschbär ????????????????????????????????
30.07.2009 um 17:23 Uhr
@sommerkind, welch humor loser Troll du doch bist. Selber schuld.
Im ERNST : NICHT mein Beitrag ist Fehl am Platze SONDERN deine auffassung ! Und Fachlichkeit! Ferner scheint es dir am X Blick zu mangeln !
DEIN AG will etwas Regeln, was gar nicht NÖTIG ist UND erstrecht NICHT aktuell UND bestimmt NICHT damit die MAs keinen Nachteil haben ! ICh sehe ES nicht als NACHTEIL an meinem Uralub zu nehmen wie ich ihn geplannt habe viel MEHr sehe ich es als NACHTEIL an einen BETRIEBSRAT zu haben DER wirklich MEINT er müsse MEINEM AG erlaubem MEINEN Urlaub nach seinem Vorstellungen zu gestallten. Ey alter megst Du noch was ! Du WILLST Legitimieren das der Ag MAS aus den Urlaub zu rück ruft bei EINER Pandemie ! Junge Junge.... Was Produziert ihr denn so Wichtiges ? Den Imfstoff ? Wundert ES dich NICHTz das NICHT mal ein paar Betriebsräte aus Krankenhäusern SOWAS fragen ? Ich meine da wäre es Ja zumindest DENKBAR !
WACH auf, befor ICH dir sagem muss DAS Du nicht im Intresse der Belegschaft handelst. p.s das mit def Einberufung meiner wenigkeit zur Aufrachterhaltung der Ordnung unter aussrufung der Sicherheit (Aussnahmezustand) War leider kein Witz. Mag dir zwar nicht so klar sein, aber auch wir haben Pläne für so was, nicht nur andere länder.... Es wird eben nur nicht Breit getretten, das hat seinen Grund in der Verganenheit. Oder meinst Du Polizei und THW reichen, wenn alles über Kop geht ? Oder besser glaubst Du das Du als BR da auch noch was Regeln könntest so im Rahmen einer BV ? BV bei Plünderung und Aufständen, nun ja könnte bei den Beamten klappen, aber es gibt ja noch mehr Menschen...Und die werden NUn mal zu Bestien in Besonderen Situation. Ich habe die Hass Kappe schon wieder ganz oben ! Danke NUn hast du mir die Woche Versaut !
30.07.2009 um 17:31 Uhr
@ waschbär Die ist ja nicht mehr lang.
30.07.2009 um 17:55 Uhr
@DeWalt
Auszug aus „Arbeitsrecht für die Praxis“ von Michael Kittner, Bertram Zwanziger, (Hrsg.) Version 1.0 § 68. Erfüllung des Urlaubsanspruchs, Rn 138 Häufig werden die Urlaubswünsche der Arbeitnehmer in Urlaubslisten erfaßt. In diese Urlaubslisten sollen die Arbeitnehmer ihre Urlaubswünsche eintragen; eine Verpflichtung hierzu besteht jedoch nicht. Der Arbeitgeber stellt aufgrund der Urlaubsliste den Urlaubsplan unter Berücksichtigung der betrieblichen Belange auf. Es kommt auf die betrieblichen Umstände an, ob mit der Eintragung in die Urlaubsliste bereits der verbindliche Urlaubswunsch des Arbeitnehmers geäußert wird oder erst eine unverbindliche Vorabplanung vorliegt. Und Rn 139 Der Eintrag in die Urlaubsliste stellt somit noch nicht die Genehmigung des Urlaubswunsches dar. Wird die Urlaubsliste von dem Arbeitgeber jedoch widerspruchslos hingenommen und es erfolgt in angemessener Es sei auch bedacht, der BR genehmigt oder verweigert nicht den Urlaub des AN, er hat nur beim Thema "Urlaubsliste/-plan" MB dieses bezieht sich aber nur über das Handling, z.B. bei Widersprüchend es AG oder wie wird bei Überschneidungen verfahren.
Daher, hat ein AN seinen Urlaub in die Urlaubsliste eingetragen und der Ag diesem Wunsch nicht in angemessener Zeit wiedersproch ist die Genehmigung dieses Urlaubswunsches zu unterstellen.
30.07.2009 um 18:20 Uhr
@ erwin ...Daher, hat ein AN seinen Urlaub in die Urlaubsliste eingetragen und der Ag diesem Wunsch nicht in angemessener Zeit wiedersproch ist die Genehmigung dieses Urlaubswunsches zu unterstellen....
Unterstellen kann der AG auch. Er unterstellt, er habe dem AN gesagt dass seinem Urlaubswunsch in der Liste nicht entsprochen werden kann. Was macht der AN nun. Urlaub im Urlaubsplan gilt als verbindlich und bedarf keiner weiteren Beantragung. Dieser kann aber nur unter Beteiligung des BR aufgestellt werden, da es immer Wünsche gibt die aufeinander abgestimmt werden müssen. Die stillschweigende Genehmigung halte ich für sehr gefährlich.
30.07.2009 um 18:36 Uhr
@DeWalt @erwin Was diskutiert ihr hier eigentlich? Abgesehen davon wann, wie, welcher Urlaub genehmigt ist und/oder wird... Diese BV ist doch an sich schon absoluter Schmarrn.
30.07.2009 um 18:58 Uhr
@Immie
Diese BV ist doch an sich schon absoluter Schmarrn. Stimmt voll und ganz. Ich wollte im ersten Beitrag den BR-Koll. dort auch nur auf die rechtlichen Fakten hinweisen.
@DeWalt Habe ja immer nur gesagt, widerspricht der AG nicht in angemessener Zeit gilt er als genehmig! Du hats ja dann gemeint dem wäre nicht so, ist es ja nun wohl doch oder willst Du auch Michael Kittner, Bertram Zwanziger widersprechen??
30.07.2009 um 19:40 Uhr
@ erwin ...Habe ja immer nur gesagt, widerspricht der AG nicht in angemessener Zeit gilt er als genehmig!...
Däubler, Hjort, Hummel und Wolmerath sehen das in ihrem Kommentar zum Arbeitsrecht anders.
"In diesem Zusammenhang können Urlaubslisten eine besondere Bedeutung erlangen. In vielen Betrieben ist es üblich, Urlaubswünsche am Jahresanfang oder vorher in Listen einzutragen, um die einzelnen Urlaubswünsche zu koordinieren. Grundsätzlich ist eine solche Liste keine Urlaubserteilung, und dem Schweigen des AG hierzu kommt kein Erklärungswert zu. Liegen weiter Umstände vor, die eine andere Auslegung zulassen, ist dies anders zu beurteilen." (BurlG § 7 Rn 6)
Hier werden weitere Umstände als das zur Kenntnis nehmen und schweigen als Genehmigung vorausgesetzt.
30.07.2009 um 19:53 Uhr
Kann Immie auch nur zustimmen. Was für eine Panikmache! Und wenn es wirklich eine Pandemie im Ausmaß der Spanischen Grippe geben sollte, hätten wir wohl andere Sorgen als eine Produktion aufrecht zu halten, mittels Urlaubssperren.
Aber Medienpanik klappt ja immer gut. Zur Finanzkriese sollten wir als BR darür sorgen, dass das Gehalt in Bar ausgezahlt würde, da man den Banken ja nicht mehr traut. Und heute sollen wir für die Beschaffung von antiviralen Medikamenten für die Belegschaft sorgen...(wir arbeiten nicht im Gesundheitswesen und auch nicht bei der Polizei...)
30.07.2009 um 19:58 Uhr
alles super-beiträge! ich merke schon, dass ihr wisst worüber ihr redet... mann-o-mann!
30.07.2009 um 22:16 Uhr
@Sonnenkind Nehmen wir einmal an, dieser Fall wie von dir beschrieben würde eintreten. 50% der Belegschaft erkrankt an einer dieser allseitsbeliebten, hausgemachten Grippen. Denkst du nicht auch, das die restlichen AN die ihren Urlaub auf Balkonien verbringen, ohne wenn und aber sofort im Betrieb auflaufen? Gerade wenn ihnen so viel an dem Betrieb liegt wie du es sagst! Das ist dann selbstverständlich und muss nicht in einer BV geregelt werden.
31.07.2009 um 02:12 Uhr
Also Sommerkind was ihr in einer BRV regeln wollt ist doch schon lange geregelt.Sollte eine Epidemie auftreten oder ein anderer Notfall vorkommen dann kann der ARG verlangen, dass die Mitarbeiter die in Urlaub sind zur Arbeit kommen. Allerdings wie schon geschrieben hat er dann die Pflicht eventuelle Schäden die dem Arbeitnehmer dadurch entstehen zu tragen. Alles was ihr regeln wollt wäre eine Verschlechterung für den ABN und das dürft ihr nicht tun. Da es schon eine Regelung im Urlaubsgesetzt gibt könntet ihr nur Änderungen vornehmen wenn es für den ABN Verbesserungen wären. Alles was nachteilig wäre könnt ihr nicht ändern. Ihr solltet noch mal euren Stand als BR überdenken, den der sollte für den ABN Vorteile erarbeiten nicht umgekehrt.
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