Hallo, unser zur Zeit "amtierender" Geschäftsführer ist sehr Arbeitnehmerfreundlich. Er wäre Bereit eine Betriebsvereinbarung abzuschließen, die als Beendigungsmöglichkeiten nur Ergänzung-/Ersatz und Aufhebungsvertrag vorsieht.
Er will vermeiden, das ein neuer GF (der warscheinlich demnächst vom Eigentümer eingesetzt wird) die Betriebsvereinbarung schon nach 3 Monaten wieder kippt.
Kann die Kündigungsmöglichkeit der Betriebsvereinbarung in dieser Betriebsvereinbarung ausgeschlossen werden ?
Danke
ein BR-Frischling