Erstellt am 30.07.2009 um 06:14 Uhr von Werner
Moin BR-Frischling,
macht doch einfach eine bestimmte Laufzeit z.B.:
Die BV tritt mit Unterzeichnung in Kraft und kann mit einer Frist von 6 Monaten zum Jahresende gekündigt werden erstmals zum 31.12.2020.
Im Falle der Kündigung wirkt diese BV nach bis eine Neue abgeschloßen ist.
Erstellt am 30.07.2009 um 07:41 Uhr von erwin
Eine Nachwirkung tritt Kraft Gesetz nur bei Erwzingbarer MB ein. Bei freiwilligen BV mnuss eine Nachwirkung ausdrücklich als solche vereinbarte werden.
Empfehle zu diesem Thema diesen Beitrag:
Nachwirkungen einer freiwilligen Betriebsvereinbarung
.......
Die Parteien können zwar eine zeitlich begrenzte Nachwirkung vereinbaren. Dies muß jedoch erkennbar zum Ausdruck gebracht werden. Enthält die Betriebsvereinbarung lediglich die Regelung, daß eine Nachwirkung bis zum Abschluß einer neuen Betriebsvereinbarung besteht, so kann jede Seite nach einem Scheitern der Verhandlungen über eine Neuregelung die Einigungsstelle einseitig anrufen. Die verbindliche Entscheidungen der Einigungsstelle beendet dann die Nachwirkung der freiwilligen Betriebsvereinbarung.
http://www.manager-magazin.de/koepfe/artikel/0,2828,2003,00.html
Erstellt am 30.07.2009 um 08:39 Uhr von diealte
@dirkane
Eskönnen doch betriebsbedingte Kündigungen ausgeschlossen werden.
Erstellt am 30.07.2009 um 12:48 Uhr von BRFrischling
Hallo,
Es ging um die Kündigungsfristen/Kündigung von Betriebsvereinbarungen. Nicht um die Kündigung von Mitarbeitern.
Wir haben jetzt erstmal 6 Monate zum Jahresende, so das das bis 31.12.2010 erstmal fest ist.
Hätten wir die Kündigung ausgeschlossen, so hätte das BetrVG (ich glaube das war : §77 Abs 5) mit 3 Monaten, gegeriffen. (jedenfalls nach Aussage eines Juristen).
Danke an Alle
BRFrischling
Erstellt am 30.07.2009 um 12:57 Uhr von DonJohnson
@BRFrischling
Die Formulierung "erstmalig frühestens zum xx.xx.xxxx" ist durchaus üblich. Des weiteren ist es bei einer "erzwingbaren" irrelevant, da sie Nachwirkung entfaltet. Bei Neuabschluß oder Veränderung gehen die Verhandlungen also wieder los. Und ob es im Sinne des neuen GF ist, dass die Verhandlungen scheitern, wage ich zu bezweifeln - ein Einigungsstellenverfahren ist nicht wirklich billig zu haben ;-)))