Fristen zur Anrufung einer Einigungsstelle?
Hallo, welche Fristen (gibt es welche) zur Anrufung einer Einigungsstelle - bzw. zur Einleitung der nötigen Schritte - sind einzuhalten, nachdem der Arbeitgeber eine Verhandlung über eine Betriebsvereinbarung als gescheitert ansieht? Danke!
Community-Antworten (1)
29.07.2009 um 20:41 Uhr
Egal welche Seite die Verhandlungen für gescheitert erklärt, wird das Einigungsstellenverfahren unverzüglich in Gang gesetzt. Also Vorschlag machen über den Vorsitzenden und der Anzahl der Beisitzer und es geht los...
Siehe dazu § 76 BetrVG
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