Einigungsstelle bei Betriebsänderung - gibt es da eine Ausschlussfrist für die Anrufung der E-Stelle?
Gibt es eine Ausschlussfrist für die Anrufung der Einigungsstelle nach § 112 BetrVG? Gibt es Fristen innerhalb derer die Einigungsstelle tagen/entscheiden muss?
Community-Antworten (1)
19.07.2005 um 12:37 Uhr
Nein gibt es nicht. Hier gilt: "Wer zu spät kommt, den bestraft das Leben"; sprich die Kollegen sind bereits entlassen. Ich denke, bei §112 gibt's ja einen zeitlichen Druck durch die bevorstehende Maßnahme. Wer steht bei Euch auf der Bremse?
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