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Einigungsstellenverfahren abbrechen

E
Esmeralda
Jan 2018 bearbeitet

Ist es theoretisch möglich, ein eingeleitetes Einigungsstellenverfahren abzubrechen?

Also nehmen wir an, der Betriebsrat hat die Verhandlungen zu einer BV als gescheitert erklärt und ein Schreiben zur Anrufung der Einigungsstelle (Benennung Vorsitz / Beisitzer) an die Geschäftsleitung gegeben. Die Geschäftsleitung lehnt den Vorsitzden natürlcih erst einmal ab und betont, dass sie eine Einigungsstelle als unnötig betrachte und die Verhandlungen doch gerne fortsetzen möchte.

Ist es theoretisch an dieser Stelle möglich, dass der BR sich doch dazu hinreißen lässt, die Verhandlungen noch einmal aufzunehmen und ggf die Einigungsstelle "abbricht"?

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Community-Antworten (5)

P
Pjöööng

10.07.2017 um 19:16 Uhr

Aber sicher doch!

Wenn man sich einigen kann braucht man keine Einigungsstelle.

E
Esmeralda

10.07.2017 um 19:31 Uhr

Danke @Pjöööng! Heißt das, dass ein "Nachverhandeln" also jederzeit möglich ist?

G
gironimo

10.07.2017 um 19:45 Uhr

Natürlich verhandelt ihr - das E-Verfahren bleibt erst einmal am laufen. Das erhöht hoffentlich den Einigungswillen der Gegenseite. Wenn ihr euch dann einig seid, könnt ihr das E-Stellenverfahren jeder Zeit stoppen.

P
Pjöööng

10.07.2017 um 20:25 Uhr

Das Einigungsstellenverfahren ist ja noch gar nicht am Laufen.

Grundsätzlich kann man sich auch noch 1 Sekunde vor dem Spruch derEinigungsstelle selber einige und damit das Einigungsstellenverfahren obsolet machen.

A
AlterMann

10.07.2017 um 20:35 Uhr

Vorsicht. Die Einigungsstelle kann der BR nur dann anrufen, wenn er die Verhandlungen für gescheitert erklärt hat. Nimmt er die Verhandlungen wieder auf, kann sich der AG mit Recht darauf berufen, dass diese nicht gescheitert sind und das Einigungsstellenverfahren damit beendet ist. Verhandlung und Verfahren gleichzeitig geht allenfalls "gedämpft" und über Umwege.

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