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Gewerbeaufsicht oder Arbeitsgericht ?

L
luciano
Nov 2016 bearbeitet

Morgen,

seit ca. 1 Jahr haben wir (Standort 450 MA) erhebliche Probleme mit AzG > 10 Std. Per Mitteilung forderten wir AG zur einhaltung auf. Wir werden die Juli-Zahlen noch auswerten und haben den Beschluss gefasst, wenn diese größer sind dann Anrufung des Arbeitsgerichtes (Unterlassung), haben dies sich nur zur Hälfte halbiert, dann Anrufung der Gewerbeaufsicht. Diese empfehlung haben tel. von der Gewerbeaufsicht erhalten. Würde gerne eure Erfahrung / Meinung einholen

Grüße Luciano

1.01603

Community-Antworten (3)

S
sueton

29.07.2010 um 18:38 Uhr

Hallo Luciano !

Habt Ihr es denn schon mit einer Einigungsstelle nach § 76 BetrVG versucht ? Gibt es vielleicht einen TV oder BV,wo die Arbeitszeiten und eventueller Freizeitausgleich geregelt sind ? Gericht oder Gewerbeaufsicht sind schon heftige Geschütze,die wohlfeil bedient werden wollen!

Gruß,sueton

D
DonJohnson

29.07.2010 um 18:48 Uhr

sueton Wie willst du auf die Schnelle denn die Einigungsstelle einbringen?

Wie es aussieht übergeht der AG hier den BR bezüglich des 87ers... IMHO ist Arbeitsgericht der richtige Weg...

Ich denke, erst klagen, dann Verhandlungen über BV vornehmen ;-)))

S
sueton

29.07.2010 um 19:38 Uhr

Menno,ich hab doch bloß erstmal gefragt :-(...

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