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Protokollgenehmigung - durch Betriebsratsmitglieder die bei der letzten Betriebsratssitzung nicht anwesend waren?

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UteMaria
Jan 2018 bearbeitet

Können Betriebsratsmitglieder die bei der letzten Betriebsratssitzung nicht anwesend waren trotzdem das Protokoll genehmigen? Wenn ja, wo steht das? Ein Rechtsberater hat uns gesagt, dass ich ein Protokoll genehmigen kann, obwohl ich bei der entsprechenden Sitzung nicht dabei war.

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Community-Antworten (1)

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DerAlteHeini

29.07.2009 um 22:47 Uhr

UteMaria Der Rechtsberater dürfte mit seiner Ansicht recht haben. Gesetzlich ist nur vorgeschrieben, dass die Sitzungsniederschrift vom Vorsitzenden und einem weiteren Mitglied zu unterzeichnen ist.

§ 34 Sitzungsniederschrift

(1) Über jede Verhandlung des Betriebsrats ist eine Niederschrift aufzunehmen, die mindestens den Wortlaut der Beschlüsse und die Stimmenmehrheit, mit der sie gefasst sind, enthält. Die Niederschrift ist von dem Vorsitzenden und einem weiteren Mitglied zu unterzeichnen. Der Niederschrift ist eine Anwesenheitsliste beizufügen, in die sich jeder Teilnehmer eigenhändig einzutragen hat.

(2) Hat der Arbeitgeber oder ein Beauftragter einer Gewerkschaft an der Sitzung teilgenommen, so ist ihm der entsprechende Teil der Niederschrift abschriftlicht auszuhändigen. Einwendungen gegen die Niederschrift sind unverzüglich schriftlich zu erheben; sie sind der Niederschrift beizufügen.

(3) Die Mitglieder des Betriebsrats haben das Recht, die Unterlagen des Betriebsrats und seiner Ausschüsse jederzeit einzusehen.

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