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Dieser Beitrag ist vor 16 Jahren entstanden. Gesetzliche Regelungen und Rechtsprechung können sich seitdem geändert haben.

Kündigung und Urlaub?

B
butterblume
Jan 2018 bearbeitet

Guten Morgen! Ich habe mal eine Frage zur Kündigung und Urlaub. Ein MA möchte aus privaten Gründen zum Jahresende kündigen und hat die gesetzliche Frist einzuhalten. Nun hat er aber noch über 30 Tage Resturlaub, den er natürlich abbauen möchte. Könnte er Anfang November zum 31.12. kündigen und dann quasi in den Urlaub gehen oder muß er am 30.11. zum 31.12. kündigen und den Rest vorher abbauen? Bei mir im Gremium herrschen da 2 Meinungen... Mit einer längeren Frist wäre nur in Absprache mit dem AG zu kündigen. Danke für Eure Hilfe :-)

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Community-Antworten (1)

R
rolfo

29.07.2009 um 10:30 Uhr

Wo steht denn sowas von längerer Frist? Die Kündigungsfrist ist eine Mindestfrist, ich kann auch schon 12 Monate vorher zu einem bestimmten Termin kündigen. Die meisten Arbeitgeber sind doch froh, wenn sie früh genug davon wissen und sich entsprechend um Ersatz bemühen können.

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