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Seminarbeschlüsse als Top auf der Einladung - habt ihr vielleicht Beispiele?

K
Kläuschen
Jan 2018 bearbeitet

Hallo Kollegen, wie setzt ihr Beschlüsse für Seminare auf eure Tagesordnung? Ein Kollege war gerade auf einem BR 1 Seminar und hat dort gelernt, das man nicht unbedingt die Namen der Teilnehmer in die Einladung schreiben muss. Es würde reichen, wenn man die Namen im Protokoll mit Wortlaut wiedergibt. Das hat für heftige Diskussion im Gremium gesorgt. Wie seht ihr das und habt ihr vielleicht Beispiele, vielen Dank?!

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Community-Antworten (4)

D
DonJohnson

28.07.2009 um 19:18 Uhr

@Kläuschen

Warum macht man sich das Leben so schwer? Der Beschlußtext ist das entscheidende - nicht das Protokoll...

"Es wird beschlossen Max Mustermann zum Seminar BR1 der ABC nach Berlin vom xx.xx.20xx bis 20xx zu entsenden."

Den gleichen Text kann man dann sogar für die Mitteilung an den AG verwenden. Markieren, kopieren und einfügen.

Der Beschluß sollte schon richgig sein, ansonsten könnte es irritationen geben (was ja keiner will)!

Aber zur TO... Warum darf diese Info dort nicht aufgeführt werden? Jedes BRM muß sich doch auf den Beschluß vorbereiten können.

Vorschlag TO...

Top 5: Entsendung Kollegen Max Mustermann zu BR1 von ABC vom xx.xx.20xx nach Berlin

Also nochmals meine Frage - wo genau ist das Problem?

K
Klauschen

28.07.2009 um 19:30 Uhr

Es geht darum, dass wir noch nicht genau wissen, wer an den Seminaren teilnehmen soll. Wir wollen halt, dass zwei Mitglieder aus dem Ausschuss "Br-Zeitung" an einem Seminar Öffentlichkeitsarbeit teilnehmen, aber als die Einladung rausging, stand noch nicht fest, wer es sein soll. So wurde der TOP in der Einladung eben allgemeiner gehalten, ohne Namen. Seminarnr., Dauer, Datum und Ort aber standen fest.

So ist die Meinungsbildung ja möglich.

Oder was denkst du/ihr?

D
DonJohnson

28.07.2009 um 19:55 Uhr

nee, das geht so nciht. Ihr bechließt was - da müßt ihr schon konkret sein! Es sei denn, ihr schreibt, dass die nötigen Infos im BR Büro einzusehen sind - das geht dann auch... ;-)))

L
Lotte

28.07.2009 um 22:42 Uhr

Hallo Kläuschen ;-), hab gerade noch mal im Däubler geforscht. Und wenn ich da (immer noch im alten, 10. Auflage) unter § 37 RN 114 zu Rate ziehe: "Deshalb ist Träger des Schulungsanspruchs nach Abs. 6 grundsätzlich der BR und nicht von vornherein das einzelne BR-Mitglied (Peter, AiB 96, 467): Erst wenn der BR durch Beschluss ein bestimmtes Mitglied für eine Schulungsteilnahme bestimmt hat, erwirbt dieses einen aus dem Kollektivbeschluss abgeleiteten Individualanspruch", dann ist für mich klar, dass der Name erst in Verbindung mit dem Beschluss feststehen muss. Sonst würde ja auch im Vorfeld eine Beeinflussung stattfinden und kein anderes BRM hätte die Möglichkeit, teilzunehmen oder man müsste den ToP dann in der nächsten Sitzung noch mal behandeln. Außerdem geht es ja auch erstmal um die Notwendigkeit des Seminars für den BR und erst in zweiter Linie um die Teilnehmer.

Wir machen es übrigens auch so, dass die Namen erst im Beschluss genannt werden.

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