Geheimhaltungspflicht
Servus,
ein BR Mitglied hat in der Br-Sitzung sich etwas abgeschwächt aber mit keinem bösen Wortspiel den Satz wie folgt erwähnt: "Herr Huber von der Logistik sagt auch nicht immer die Wahrheit" während einer hitzigen Unterhaltung. Daraufhin hat die BRV nach der Sitzung die Geschäftsleitung über das Gespräch informiert, und den Satz falsch und mit Absicht anders interpretiert, der BR hätte den Logistiker als Lügner beschimpft.
Darf die BRV die Inhalte des Gesprächs im Gremium ausplaudern bei der GL?
Welche Paragrafen zählen hier bitte?
Brunhilde H.
Community-Antworten (8)
24.07.2020 um 20:22 Uhr
Was hat das mit § 79 BetrVG zu tun? Eher nichts.
24.07.2020 um 20:28 Uhr
Sofort abwählen!
25.07.2020 um 01:12 Uhr
"der BR hätte den Logistiker als Lügner beschimpft."
Was soll "Herr Huber von der Logistik sagt auch nicht immer die Wahrheit" sonst bedeuten? Nur weil man etwas netter ausdrückt, ist es nicht plötzlich unwahr.
25.07.2020 um 19:21 Uhr
Der Unterschied zwischen einer Lüge und einer Unwahrheit ist, dass bei einer Lüge man einen juristischen Vorteil erhält. Hingegen bei einer Unwahrheit man nur nicht die Wahrheit kennt. Ein Beispiel: eine Mutter fragt ihren Sohn: ,, Hast du dein zimmer aufgeräumt? ". Dieser antwortet mit ,,ja habe ich" obwohl er es in Wahrheit nich aufgeräumt hat, um keinen Ärger zu bekommn. Fragt die Mutter aber wie viel Uhr es sei und der Sohn oder die Tochter sagt es ist 13:15 Uhr obwohl es 13:25 Uhr ist dann ist es eine Unwahrheit, da er bzw. sie nicht die Wahrheit gesagt hat und auch keinen Vorteil dadurch bekommt.
Nichts desto trotz halte ich das verhalten der BRV für viel schlimmer. Hier solltet ihr bei der nächsten Sitzung ein erstes Gespräch mit der BRV führen. Und zwar das gesamte Gremium. Und ich könnte mir hier ganz gut vorstellen das die BRV nicht gesagt hat, "der BR hätte den Logistiker als Lügner beschimpft." Wäre dem so, ist ja das Wort BR das gesamte Gremium. Ich glaube eher das BRM.......hat den Logistiker als Lügner beschimpft. Und wenn hier die BRV einen Namen gesagt hat bewegen wir uns schon in einem Strafrechtlichen Raum-üble Nachrede und Verleumdung. Denn da das BRM den Satz ja in einer Sitzung gesagt hatte gibt es dafür ja Zeugen. Das Vertrauensverhältnis zur BRM ist in jedem Fall im A....... Und da die BRV hier klar auch noch ihre Kompetenzen überschritten hat würde ich als restlicher BR der BRV vor die Wahl stellen. Entweder sie tritt als BRV zurück, oder aber das Restgremium unterstutzt das einzelne BRM bei der privaten Klage wegen übler Nachrede und Verleumdung.
26.07.2020 um 17:50 Uhr
Dummer Hund glaubst du wirklich dass hier strafrechtlich auch nur irgendwas passiert?
27.07.2020 um 01:32 Uhr
@ganther Glaubst du das Gibraltar 2024 Fussballweltmeister wird? ;-) Manchmal sollte man einfach handeln nach dem Motto....... So tun als ob ist eine Kunst die mir zu zweiten Natur wurde. So tun als ob,..........
27.07.2020 um 09:24 Uhr
Ehrlich gesagt, in einem "so tun als ob man Betriebsrat wäre" von Dummerhund möchte ich nicht Mitglied sein. Ich möchte noch nicht mal so tun als ob ...
27.07.2020 um 13:57 Uhr
woher deine Weisheit bzgl. Lüge und Unwahrheit kommt würde mich ja mal interessieren. Insbesondere der Hinweis "Lüge man einen juristischen Vorteil " geht ja wohl völlig fehl. Dein von Dir gewähltes Beispiel ist dann ja auch noch unpassend, da der Sohn der sein Zimmer nicht aufräumt gerade keinen juristischen Vorteil erlangt. Wenn man es schon versucht in juristische Kategorien einzuordnen, dann empfehle ich dir mal einen entsprechenden Strafrechtskommentar zu lesen. Strafrechtlich wirst Du hier gar nichts bewirken. Denn da gibt es nichts strafrechtlich relevantes. Aber das hast du ja nun wahrscheinlich auch eingesehen. Ich frage mich nur, warum man einem Kollegen der hier Hilfe sucht einen solchen Floh ins Ohr setzen will.
Das Gremium sollte seine Konsequenzen ziehen. Und dafür hat es ja Möglichkeiten.
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