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Verletzung der Geheimhaltungspflicht - was passiert, wenn BR vertrauliche Informationen an die GL weitergeben?

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jackyhexle
Jan 2018 bearbeitet

Wie kann man, Betriebsrate aus dem Gremium ausschliessen, die sich nicht an die Geheimhaltungspflicht halten, d.h. vertrauliche Information an die Geschäftsleitung weiter geben?

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Community-Antworten (3)

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Rollie

01.06.2006 um 19:18 Uhr

Vielleicht kannst Du das mit der Geheimhaltungspflicht etwas konkretisieren.

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jackyhexle

01.06.2006 um 19:30 Uhr

Hallo Rollie!

Der AG hat eine Diesnstplanänderung vorgenommen und diese nicht vom BR genehmigen lassen. Nach mehrmaliger Aufforderung das alte Dienstplanprinzip wieder einzuführen, reagiert der AG nicht. In der BR-Sitzung werden Vorschläge gemacht, wie der BR nun weiter vorgeht, z.B. die Gewerkschaft einschaltet oder die Schlichtungsstelle o.ä. Da wir 3 BR-Mitglieder im Gremium haben, die bekannterweise einen zu guten Draht zu den Vorgesetzten haben, einer ist der Neffe der Chefin, befürchten wir, das unsere BR-Arbeit zukünftig durch diese Mitglieder sozusagen sabotiert wird.

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da-grinch

01.06.2006 um 21:37 Uhr

Hi Jackyhexle,

also solltet ihr das feststellen, daß ein oder mehrere Mitglieder "petzen", dann ist das eine klare Pflichtverletzung und könnte mit dem Ausschluss aus dem BR geahndet werden. Sofern dies mehrere Male geschiet und ihr keinerlei Gegenmaßnahmen beschliesst. zb. abmahnen des Mitgliedes innerhalb einer BR Sitzung

Ich glaube § 23 dürfte hier einiges Gewicht haben :)

Gruß

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