wann dürfen Ersatzmitglieder eingeladen werden
Hallo, ich bin Ersatzmitglied in unserem BR und erhalte nachfolgende Informationen vom Vorsitzenden, der sich hier auf eine Rechtsprechung von LAG, BAG ab, nachzulesen u.a. im Fitting beruft.
Ersatzmitglieder können nur geladen werden wenn, ein reguläres BR-Mitglied in Urlaub, Krank oder verstorben ist. Meldet sich ein reguläres BR-Mitglied aus arbeitstechnischen oder zeitlichen Gründen von einer BR-Sitzung ab, darf kein Ersatzmitglied geladen werden. Nimmt dennoch ein Ersatzmitglied aus den Vorgenanten Gründen teil, ist der Beschluss ungültig
Ist dies neu oder der Versuch Ersatzmitglieder vom BR rauszuhalten?
Gruß und Danke für eine Info
Community-Antworten (6)
28.07.2009 um 12:41 Uhr
Hallo, das hat alles seine richtigkeit. Nachzulesen im BetrVG § 25
28.07.2009 um 12:43 Uhr
Das ist so nicht ganz richtig. Wenn ein "ordentliches" BRM krank oder im Urlaub ist, könnte es dennoch an Sitzungen teilnehmen, es sind aber Gründe nciht teilzunehmen. Zu hohes Arbeitsaufkommen oder zeitliche Gründe (was auch immer damit gemeint ist), sind in der Tat kein Grund nicht teilzunehmen. In solchen Fällen fehlt das BRM unentschuldigt und es darf auch kein EBRM geladen werden. Würde doch Ersatz geladen wären die Beschlüsse in der Tat nciht rechtsgültig...
28.07.2009 um 12:43 Uhr
Die Aussage ist im Grunde korrekt. Ein BRM muß tatsächlich verhindert sein, um ein EM zu laden. Ein Verhinderungsfall ist liegt vor, wenn ein Betriebsratsmitglied aus rechtlichen oder tatsächlichen Gründen nicht an einer Betriebsratssitzung teilnehmen kann (z.B. Urlaub, Krankheit, Kur, Wehr- oder Zivildienst, Teilnahme an Schulungen, Elternzeit bzw. Mutterschutz). Der Verhinderungsfall ist dem Betriebsratsvorsitzenden unverzüglich mitzuteilen. Dieser hat dann ein EM zu laden.
28.07.2009 um 12:51 Uhr
@all, aber ihr seid alle einverstanden, dass ein Ersatzmitglied nicht nur als "Ersatz" geladen ist, wenn ein Betriebsratsmitglied verstorben ist.... ??
@Herr Wieland, wo hast du denn das mit - verstorben - gelesen?
28.07.2009 um 13:03 Uhr
ML Aber selbstverständlich ;-))) Auch wir vergessen gelegentlich mal eine solche Kleinigkeit. Manchmal sind wir halt alle etwas älter und hängen im Louvre ab ;-)))
28.07.2009 um 19:15 Uhr
Wenn ein Betriebsratsmitglied gestorben ist wird aus dem 1. Ersatzmitglied ein ordentliches Betriebsratmitglied!
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