Erstellt am 28.07.2009 um 10:41 Uhr von mainpower
Hallo,
das hat alles seine richtigkeit.
Nachzulesen im BetrVG § 25
Erstellt am 28.07.2009 um 10:43 Uhr von DonJohnson
Das ist so nicht ganz richtig. Wenn ein "ordentliches" BRM krank oder im Urlaub ist, könnte es dennoch an Sitzungen teilnehmen, es sind aber Gründe nciht teilzunehmen.
Zu hohes Arbeitsaufkommen oder zeitliche Gründe (was auch immer damit gemeint ist), sind in der Tat kein Grund nicht teilzunehmen. In solchen Fällen fehlt das BRM unentschuldigt und es darf auch kein EBRM geladen werden. Würde doch Ersatz geladen wären die Beschlüsse in der Tat nciht rechtsgültig...
Erstellt am 28.07.2009 um 10:43 Uhr von Werner
Die Aussage ist im Grunde korrekt.
Ein BRM muß tatsächlich verhindert sein, um ein EM zu laden.
Ein Verhinderungsfall ist liegt vor, wenn ein Betriebsratsmitglied aus rechtlichen oder tatsächlichen Gründen nicht an einer Betriebsratssitzung teilnehmen kann (z.B. Urlaub, Krankheit, Kur, Wehr- oder Zivildienst, Teilnahme an Schulungen, Elternzeit bzw. Mutterschutz).
Der Verhinderungsfall ist dem Betriebsratsvorsitzenden unverzüglich mitzuteilen.
Dieser hat dann ein EM zu laden.
Erstellt am 28.07.2009 um 10:51 Uhr von MonaLisa
@all,
aber ihr seid alle einverstanden, dass ein Ersatzmitglied nicht nur als "Ersatz" geladen ist, wenn ein Betriebsratsmitglied verstorben ist.... ??
@Herr Wieland,
wo hast du denn das mit - verstorben - gelesen?
Erstellt am 28.07.2009 um 11:03 Uhr von DonJohnson
ML
Aber selbstverständlich ;-))) Auch wir vergessen gelegentlich mal eine solche Kleinigkeit. Manchmal sind wir halt alle etwas älter und hängen im Louvre ab ;-)))
Erstellt am 28.07.2009 um 17:15 Uhr von dinoli
Wenn ein Betriebsratsmitglied gestorben ist wird aus dem 1. Ersatzmitglied ein ordentliches Betriebsratmitglied!