W.A.F. LogoSeminare
Dieser Beitrag ist vor 12 Jahren entstanden. Gesetzliche Regelungen und Rechtsprechung können sich seitdem geändert haben.

Wahlausschußsitzung Ersatzmitglieder

P
PaulBreitner
Nov 2016 bearbeitet

Hallo liebe Kollegen und Kolleginnen,

wir haben zur 1. Wahlausschusssitzung für heute Nachmittag eingeladen. Dazu sind die 3 Mitglieder des Wahlvorstandes und die 3 Ersatzmitglieder eingeladen. Der GF möchte verbieten, dass die Ersatzmitglieder teilnehmen, weil alle 3 Mitglieder des Wahlvorstandes teilnehmen werden.

Darf er das? Wann dürfen die Ersatzmitglieder teilnehmen?

Vielen Dank schon jetzt für eure Antworten und Hilfe.

1.17909

Community-Antworten (9)

T
Teufel

21.11.2013 um 09:52 Uhr

Morgen,

So weit ich weiß ist das wie bei den b r Sitzungen. Nur im fall einer Verhinderung rückt der Ersatz nach. Ihr seid zu dritt ja beschlussfähig.

P
PaulBreitner

21.11.2013 um 10:57 Uhr

da die 3 wahlvorstandsmitgleider anwesend sind, heisst das wir müssen die 3 Ersatzmitglieder ausladen?

T
thomasi

21.11.2013 um 11:14 Uhr

Ersatz heißt wie im richtigen Leben, Ersatz für "Orginal". Da ja alle WV teilnehmen/ teilnehmen können, dürfen die Ersatz WV sogar nicht teilnehmen. Denn es wäre auch ein Verstoß gegen die Nichtöffenlichkeit der Sitzung. Alles analog wie bei BR.

P
PaulBreitner

21.11.2013 um 11:33 Uhr

ok wir laden dei ERsatzmitglider aus, der GF hat Recht.

Danke für eure Hilfe. Ist jemand anderer Meinung?

S
schmitti

21.11.2013 um 11:56 Uhr

Ja, Du doch! Warum diese Nachfrage? Schon einmal ins Gesetz geschaut und aufmerksam auf Seminar gewesen? Beides sollte man.

T
tommyh

21.11.2013 um 12:22 Uhr

Antwort von Schmitti :-(

Feinde hier die Leute doch nicht so an! Dafür ist doch das Forum da um schnelle Antworten von anderen Betriebsräten zu bekommen! Wenn ich bei jeder Frage nur schreib: Mach nen Seminar, brauchen wir uns hier nicht austauschen!!!

L.G.Tommy

S
schmitti

21.11.2013 um 13:05 Uhr

tommyh

ich habe und feinde niemand an! Doch wenn Fragesteller mehrfach die richtigen Antworten bekommen, kann man doch einmal so nachfragen.

Vor allem auch, wenn täglich die gleichen Fragen mehrfach gestellt werden. Viele könnten einfach durch lesen hier, das Fragenstellen sich ersparen.

Letztlich sollte jedes WV Mitglied mindestens einmal auf Seminar. Dann dort nur aufpassen und es gibt dann fast keine Fragen mehr. Vor allem nicht solche Grundsatzfragen.

Auch kann und sollte man als WV die wenigen §§ des BetrVG hier und die WO einmal lesen.

Was machen solche, wenn sie dann ggf in den BR gewählt werden?

N
Nubbel

21.11.2013 um 13:57 Uhr

schmitti, du bist voll daneben, das braucht kein mensch

N
nicoline

21.11.2013 um 15:04 Uhr

Schmitti, Frag doch, ob die WAF das Forum abschafft, dann mußt Du Dich über soche Diletanten nicht mehr ärgern, und kannst ganz entspannt Deiner beruflichen oder ehrenamtlichen oder familiären oder hobbymäßigen Tätigkeit nachgehen. Deine Kollegen und die Beschäftigten und überhaupt alle um Dich rum sind bestimmt sehr glücklich, wenn Du Dich intensiver um sie kümmerst und nicht mehr so viel Zeit mit dem Forum verschwendest.

Ihre Antwort