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Neuer Tarifvertrag bei Arzthelferinnen

F
Frosche
Feb 2019 bearbeitet

Ich bin Arzhelferin. Ab 01.08.2009 gilt der neue Tarifvertrag. Muss mein Arbeitgeber mir mein Gehalt an den neuen Tarifvertrag anpassen???

Bin nicht in der Gewerkschaft. Warum?? MfG Frau H.

Alles klar, vielen Dank

8.18509

Community-Antworten (9)

M
Mainpower

24.07.2009 um 08:51 Uhr

Hallo, bis Du in der Gewerkschaft?

F
Fische

24.07.2009 um 11:00 Uhr

Nein bin ich nicht. Warum??

P
pirat

24.07.2009 um 11:03 Uhr

@Frosche, nein!

M
monalisa

24.07.2009 um 11:05 Uhr

@Fische oder Frosche, weil dann und nur dann der AG dein Gehalt anpassen MUSS! Ansonsten bleibt es ihm überlassen, ob er dir die (tarifliche!) Kohle gibt oder nicht!

M
Mainpower

24.07.2009 um 11:10 Uhr

@Frosche weist Du jetzt warum?

S
Solarkrieger

24.07.2009 um 11:15 Uhr

Gesetzlich ist es so das der AG den Tariflohn nur für Mitglieder der Gewerkschaft zahlen muß.

Sollte er es für den Rest der Belegschaft auch zahlen ist das seine Sache. Aber einen rechtlichen Anspruch hast du nicht.

P
pitsieben

24.07.2009 um 15:19 Uhr

@ Frosche, was steht denn in Deinem Arbeitsvertrag zu der Bezahlung? Wenn der AV sich auf den gültigen Tarifvertrag bezieht, musst auch Du, als Nichtmitglied der GEW, die Lohnerhöhung bekommen.

R
rolfo

24.07.2009 um 15:50 Uhr

Ihr scheint hier was zu vergessen, tarifliche Lohnerhöhungen hängen nicht nur von der Mitgliedschaft in der Gewerkschaft ab, der Arbeitgeber muss auch tarifgebunden sein.

D
DonJohnson

24.07.2009 um 18:09 Uhr

@rolfo Nicht unbedingt ;-)))

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